Prozessauftakt

Apotheker mit Teppichmesser bedroht

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Berlin -

Vor dem Ulmer Landgericht steht ein mutmaßlicher Räuber, der eine Apotheke in Ulm überfallen und den Apotheker mit einem Messer bedroht haben soll. Der Räuber flüchtete ohne Beute. Weiterhin werden dem Mann mehrere Einbrüche in Dietenheimer Arztpraxen zur Last gelegt. 

Der Angeklagte hat bis zuletzt bestritten, die Apotheke in der Ulmer Innenstadt überfallen und einen Mitarbeiter bedroht zu haben. Erst auf Drängen seines Verteidigers gestand der 26-Jährige vor Gericht den Raubversuch. Im Sommer 2015 soll der drogenabhängige und einschlägig vorbestrafte Mann nach Angaben des Gerichts einen Apotheker mit einem Teppichmesser bedroht haben, um an Medikamente und Bargeld zu kommen.

Der Apotheker habe geistesgegenwärtig reagiert und den Unterarm des Täters rechtzeitig ergriffen, sodass dieser das Messer fallen ließ, erklärte ein Sprecher des Ulmer Landgerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. Als der Pharmazeut den Angreifer überwältigt und zu Boden gedrückt hat, habe dieser um Hilfe gerufen. Das hörte sein bis heute unbekannter Mittäter, der vor der Apotheke Schmiere stand. Der Komplize kam dem Angeklagten zu Hilfe und befreite ihn. Beide konnten anschließend fliehen.

Der Angeklagte konnte allerdings später von der Polizei festgenommen werden. Bei der Befragung habe er zunächst behauptet, sich an nichts erinnern zu können. Zur Tatzeit in der Apotheke sei er mit Medikamenten und Alkohol voll gedröhnt gewesen. Erst vor Gericht packte der Angeklagte aus.

„Der Tathergang erfüllt den Tatbestand des versuchten besonders schweren Raubes“, sagte der Gerichtssprecher. Für diesen Tatbestand seien im Strafgesetzbuch fünf bis fünfzehn Jahre Haft vorgesehen. Allerdings müsse zunächst geklärt werden, ob mildernde Umstände, wie beispielsweise verminderte Schuldfähigkeit, vorhanden seien.

Der Raubüberfall ist allerdings nicht der einzige Anklagepunkt. Dem 26-Jährigen werden zusätzlich sechs Diebstähle zur Last gelegt, die er vom April 2015 bis Mai 2016 begangen haben soll. In allen Fällen soll er nachts in Arztpraxen eingebrochen sein, um verschreibungspflichtige Medikamente, unter anderem Morphin und Diazepam, zu stehlen. Diese soll er zu einem großen Teil selbst konsumiert haben. Den Rest wurde offenbar auf dem Ulmer Schwarzmarkt verkauft.

Beim letzten Einbruch im Mai 2016 in eine Arztpraxis in Dietenheim hätten aufmerksame Nachbarn die Polizei alarmiert, die den Mann in flagranti erwischte. „Ich war zu den Tatzeiten unzurechnungsfähig. Die Drogen hatten mich voll im Griff“, soll der Angeklagte vor der Strafkammer ausgesagt haben. Morgen sollen die Staatsanwaltschaft und der Pflichtverteidiger des Angeklagten ihre Plädoyers halten. Bereits im Anschluss könnte der Richter das Urteil fällen.

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