E-Rezepte vom Telemedizin-Anbieter

Teleclinic startet Apothekenportal

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Berlin -

Teleclinic hat in letzter Zeit wieder den Unmut einiger Apotheker auf sich gezogen: Nachdem der Telemedizin-Anbieter wegen der Übernahme durch Zur Rose von der Plattform Apotheken.de geschmissen wurde, mussten elektronische Rezepte per E-Mail und Fax verschickt werden. Die Apotheken wussten jedoch oft nichts damit anzufangen und weigerten sich, sie zu bedienen. Teleclinic war das durchaus bewusst: Das Unternehmen hat eine eigene Plattform gebaut, von der Vor-Ort-Apotheken künftig elektronische Rezepte beziehen können.

Dass Teleclinic mit DocMorris im Boot sitzt, hat bei den Vor-Ort-Apotheken verbrannte Erde hinterlassen. Nicht zuletzt kündigte der Deutsche Apothekerverlag (DAV) Hals über Kopf – ohne Teleclinic vorab darüber zu informieren, wie Geschäftsführerin Katharina Jünger sagt. Nun geht der Telemedizin-Anbieter demonstrativ einen Schritt auf die Offizinen zu: Mit dem neuen Portal hat er nach eigenen Angaben einen digitalen Prozess geschaffen, dessen Grundlage „die Bedürfnisse der Apotheken“ seien. „Um den Apothekern die Einlösung des digitalen Rezepts so einfach wie möglich zu machen, hat Teleclinic einen schlanken Prozess zur Zusammenarbeit aufgesetzt“, so das Unternehmen. Ein Teleclinic-Mitarbeiter informiere die vom Patienten gewünschte Apotheke darüber, dass ein neues Rezept eingelöst werden soll. Den Kommunikationskanal könne die Apotheke zuvor selbst bestimmen.

Ein Sicherheitslink führt dann zum Apotheken-Portal von Teleclinic, in dem alle relevanten Informationen zusammengefasst sind. Durch eine einfache Bestätigung könne das Rezept dann von der Apotheke angenommen werden. In der Apotheke erhalte der Patient dann das ausgedruckte und unterschriebene Rezept sowie seine Medikation.

Auch für Patienten werde die Rezepteinlösung durch das neue Portal vereinfacht. „Oberste Priorität hat für uns, dass jeder Patient schnellstmöglich die richtigen Medikamente erhält – unabhängig davon, welcher Weg für ihn der richtige ist“, so Jünger. „Deswegen war uns wichtig, den Prozess möglichst einfach zu gestalten und alle Vor-Ort-Apotheken einzubinden. Wir freuen uns über eine gute Zusammenarbeit mit den Apothekern und begrüßen einen offenen Austausch für die effektive Weiterentwicklung des Portals.“ Seit dem Start der Beta-Phase des Portals hätten sich 77 Prozent der Patienten für eine Einlösung ihrer Rezepte in Vor-Ort-Apotheken entschieden. Über 2000 Apotheken arbeiten demnach bereits mit Teleclinic zusammen.

Zuletzt hatten sich viele Apotheken mit der Einlösung von Teleclinic-Rezepten schwergetan: Sie berichteten davon, dass sie sich weigerten, die Verordnungen zu bedienen, weil sie sich unsicher über deren Rechtsgültigkeit waren. Unter anderem störten sie sich daran, dass die Rezepte nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen waren, deren Echtheit sie nicht hätten nachprüfen können. Teleclinic stellt dazu nun klar, dass die Apotheken bei der Belieferung so signierter Rezepte keine Sorgen zu haben bräuchten: „Eine QES ist rechtlich das digitale Äquivalent der händischen Unterschrift und entspricht dem derzeit höchsten Sicherheitsstandard. Damit ist eine absolute Rechtsgültigkeit gewahrt“, so das Unternehmen. Für die QES arbeite Teleclinic mit dem Service “Sign-Me” der deutschen Bundesdruckerei zusammen, der offizieller Vertrauensdiensteanbieter und zur Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten befugt sei.

Eine andere Apothekerin beschwerte sich darüber, dass sie eine unverschlüsselte E-Mail mit einem Link erhalten hatte – und das nicht als gangbaren Weg sehe, ein Rezept zu beliefern. Hier verweist Teleclinic darauf, dass diese Vorgehensweise den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verordnung und Einlösung von elektronischen Privatrezepten entspreche. Die Apothekerin hätte demnach einfach dem Link folgen müssen: Auf der folgenden Seite hätte sie sich mit ihrem Institutionskennzeichen (IK-Nummer) als zweiten Faktor zur Identifizierung der Apotheke einloggen müssen und nach Eingabe einer TAN im Browser Zugriff auf das Rezept-PDF mit QES des Arztes erhalten. „Die Übermittlung ist damit sicher und die Echtheit ist sichergestellt“, so Teleclinic. Sobald die Apotheke das Rezept durch Identifizierung mit der IK-Nummer sowie einer TAN angenommen hat, sei das Rezept für eine Einlösung bei anderen Apotheken gesperrt. Eine Mehrfacheinlösung sei demnach nicht möglich.

Allerdings: Der telefonische Hinweis, den die Apothekerin erhielt, dass sie auch bei elektronischen Privatrezepten dem Kontrahierungszwang unterliege, sei korrekt. Damit rechtfertigt Teleclinic auch die schwarze Liste, auf die Apotheken kommen, die sich weigern, die Rezepte zu bedienen: „Wenn eine Apotheke die Verordnung dennoch nicht annehmen möchte, dann muss Teleclinic den Patienten darüber informieren, dass er das Rezept dort nicht einlösen kann.“

 

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