Lauer-Fischer legt die Preiserhöhung der ABDATA zum 1. April auf die Apotheken um. Kunden des Softwarehauses haben entsprechende Schreiben erhalten. Es gab jedoch einen Haken.
Die ABDATA hatte eine Preiserhöhung zum Jahresbeginn bereits angekündigt. Diese wird unter anderem mit erweiterten Funktionen des ABDA-Artikelstamms +V begründet. In diesem Jahr sei dieser mit einem eigenen IK-Verzeichnis, neuen Kennzeichen, vertraglichen Pauschalvereinbarungen und Erläuterungstexten angereichert worden. Apotheken sind daher nicht überrascht, dass die Softwarehäuser die Rechnung an sie weitergeben, denn so wurde es bereits im vergangenen Jahr angekündigt.
Auch ein Apotheker aus dem Rheinland hatte das Schreiben von Lauer-Fischer erhalten. Das Softwarehaus kündigte eine entsprechende Anpassung des Vertrages zum 1. April an – und verwies dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in die der Apotheker einen Blick warf – und überrascht wurde.
Eine Preiserhöhung sei zwar laut ABG zulässig, wenn diese bezogen auf den Gesamtpreis eine Steigerung von 10 Prozent nicht überschreitet. Diese müsse jedoch drei Monate im Voraus angekündigt werden. Somit ist diese zum 1. April nicht zulässig und wäre erst zum 1. Juni verpflichtend. Auf Nachfrage bei Lauer-Fischer wurde ihm versprochen, man werde der Sache nachgehen.
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