Apobank verklagt: Girokonto doch nicht „kostenlos“? APOTHEKE ADHOC, 06.06.2018 13:46 Uhr
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Die Apobank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages für das „kostenlose apoGirokonto“ geworben. Für die Ausstellung der Karte verlangt die Apobank jedoch jährlich eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Wettbewerbszentrale geht regelmäßig gegen Banken vor, die potenziellen Neukunden falsche Versprechungen machen. In diesem Jahr hat es die Deutsche Apotheker- und Ärztebank erwischt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Als Reaktion auf den Wandel im Gesundheitsmarkt verordnete Vorstandschef Ulrich Sommer der Apobank ein neues Geschäftsmodell. Foto: Apobank
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Überraschend für viele Kunden schließt die Apobank in den jetzt nach und nach ihre Bargeldschalter. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Apotheker Bernd Gerstl aus Hannover ist verwundert: Seine Filiale der Apobank hatte mitgeteilt, dass ab Dezember 2017 der Bargeldschalter geschlossen wird. Foto: Hölty-Apotheke
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„Wir haben festgestellt, dass sich die Nachfrage unserer Kunden nach unseren Dienstleistungen in den Filialen verschoben hat. Viele Standardtransaktionen werden online abgefragt und Bargeld wird kaum noch in der Filiale bezogen. Daher passen wir unsere Dienstleistungspalette an“, so eine Apobank-Sprecherin. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Obwohl in der Filiale in Hannover schon Bankautomaten installiert sind, fühlt sich Apotheker Gerstl von der Hölty-Apotheke von der Apobank über die Umstellung nicht hinreichend informiert. Foto: Hölty-Apotheke
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Er bringe mehrfach in der Woche das Bargeld zur Apobank-Filiale. Beim letzten Besuch habe er einen Flyer mit den Hinweisen auf den neuen Bargeldservice der Apobank erhalten, erzählt Gerstl. Foto: Hölty-Apotheke
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Zwei Anfahrten pro Woche kosten 240 Euro im Monat. Damit er von seinem Geschäftskonto Bargeld abheben und darauf einzahlen könne, müsse er eine „Einzahlkarte“ beantragen. Die koste eine einmalige Gebühr, erfuhr er in der Bank. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Neuer Service: „Der Apothekenservice ist ein exklusives Angebot für selbständige Apotheker. Als Kunden der Apobank können Sie Banknoten und Münzgeld für die Einzahlung auf Ihr Konto regelmäßig von einem Werttransportunternehmen abholen lassen“, so Bernhard Koelmer, Regionalleiter der Apobank in Erfurt.
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Tipp zur Geldanlage: „An Aktien führt kein Weg vorbei“, betont Inga Krzeczkowska, Abteilungsleiterin Analytics & Engineering der Apobank. Foto: Apobank
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Wer sein Erspartes nicht kurzfristig benötigt, kann auf dem Aktienmarkt bessere Renditen erwirtschaften, so die Apobank. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Besser als nichts: Auch mit kleinen Beträgen kann sich das Sparen lohnen, gerade für Studenten. Eine einfache Rechnung der Apobank: Wer jeden Monat 50 Euro zur Seite legt, also in zehn Jahren 6000 Euro spart, kann durch geschicktes Anlegen schnell 5 Prozent Zinsen und damit mehr als 1700 Euro dazu gewinnen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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„Erstens: Mit wenig kann man viel erreichen. Zweitens: Besser klein anfangen als gar nicht“, empfiehlt Inga Krzeczkowska, Abteilungsleiterin Analytics & Engineering der Apobank. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Eine Alternative sieht die Apobank-Expertin in Aktienfonds. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Bank empfiehlt Pharmaziestudenten, sich trotz des Zinstiefs frühzeitig mit dem Thema Sparen zu befassen. Foto: BPhD
Berlin - Viele Banken locken Kunden mit einem kostenlosen Girokonto – mit versteckten Kosten. Die Wettbewerbszentrale geht regelmäßig gegen Banken vor, die potenziellen Neukunden falsche Versprechungen machen. In diesem Jahr hat es die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) erwischt.
Die Apobank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages für das „kostenlose apoGirokonto“ geworben. Die mit dem Konto verbundenen Leistungen wurden laut Wettbewerbszentrale als kostenlos geschildert – unter anderem die Möglichkeit, an 18.300 Geldautomaten mit der apoBankCard Geld abzuheben. Für die Ausstellung dieser Karte verlangt die Apobank jedoch jährlich eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro.
Das ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführend. Der Kunde könne wesentliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Konto nämlich nur nutzen, wenn er die kostenpflichtige Bankkarte erhält. „Auch wenn der Betrag von 9,50 Euro recht überschaubar ist, ist das Konto nach der Bewertung der Wettbewerbszentrale damit gerade nicht ‚kostenlos‘“, moniert die Wettbewerbszentrale.
Die Apobank hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Außergerichtlich hat sie unter anderem vorgetragen, dass in der Werbung gerade keine Aussage über die Karte getroffen werde und die Kontoführung selbst kostenlos sei. Eine darüber hinaus gehende Stellungnahme will die Bank vorerst nicht abgeben, sondern erst die gerichtliche Klärung abwarten.
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