Verfahren gegen CEO von Zur Rose

Anklage gegen Oberhänsli: Das sagt der Staatsanwalt

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Berlin -

Fünf Jahre hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen benötigt, um Walter Oberhänsli als CEO von Zur Rose vor das Bezirksgericht Frauenfeld zu bringen. Es geht um den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Zahlungen an Ärzte zwischen 2010 und 2015. Eine Verjährung der vorgeworfenen Rechtsverstöße ist laut Staatsanwaltschaft spätestens 2030 möglich. Das hängt aber vom Gericht ab. Und ein rascher Prozess ist wohl nicht zu erwarten.

Sollte das Gericht zu der Einschätzung gelangen, dass die Oberhänsli in seiner Eigenschaft als CEO von Zur Rose vorgeworfenen Rechtverstöße gewerbsmäßig waren und zu einer Gefährdung der Gesundheit hätten führen können, verjährten solche Taten nach Arzneimittelrecht in der Schweiz erst nach 15 Jahren, so die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen. Grundsätzlich hänge aber die Verjährungsfirst davon ab, welche Rechtsnorm das Gericht bei diesem Fall heranziehe. Und das bleibt vorerst abzuwarten. Ein Prozessbeginn ist noch nicht in Sicht.

2011 hatte Zur Rose den Versand für rezeptfreie Medikamente eingeführt. Zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Verschreibungen war ein unabhängiges, auf die telemedizinische Untersuchung spezialisiertes Unternehmen. Im September 2015 entschied das Bundesgericht in Lausanne, dass dieser von Zur Rose praktizierte und vom Kantonsapotheker freigegebene OTC-Versandhandel laut Gesetz verboten sei. Für den Versand von Arzneimitteln sei immer ein Rezept erforderlich, das auf Grundlage eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt ausgestellt sei. Dies gelte auch für Medikamente, die in der Apotheke oder Drogerie vor Ort ohne Rezept abgegeben werden dürfen; als Beispiel nennt Zur Rose Bepanthen, Kamillosan und Voltaren. Noch am selben Tag stellte Zur Rose nach eigenen Angaben den OTC-Versand ein.

Die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft konnte laut Sprecher erst nach dem Entscheid des Bundesgerichts im September 2015 überhaupt tätig werden und die Anklage vorbereiten. Erst zu diesem Zeitpunkt sei klar geworden, dass es sich um einen Rechtsverstoß handele. 2011 hatte der Apothekerverband Pharmasuisse bereits Anzeige erstattet. Tätig geworden sei man nach dem Grundsatz „In dubio pro duriore“. Danach ist die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet um sicherstellen, dass die Rechtsprechung den Gerichten in den dafür vorgesehenen Verfahren vorbehalten bleibt, so die Staatsanwaltschaft.

Verzögert habe sich die Arbeit der Staatsanwaltschaft durch mehrfache langwierige Herbeiziehung von Akten und die notwendige Einarbeitung in die komplizierte Thematik. Es sind mehrere dicke Aktenordner entstanden. Außerdem gab es eine Unterbrechung von einem Jahr. „Jetzt sind wir erst fertig geworden“, so die Staatsanwaltschaft. Es gebe keinen anderen Grund für die jetzt erfolgte Anklageerhebung.

Das Verfahren gegen Oberhänsli werde aber vor dem Bezirksgericht zweigeteilt: In einem ersten Verfahren urteilen die Richter über das Vorliegen eines Rechtsverstoßes. Sollte das Gericht dies bejahen, würde in einem zweiten Verfahren über das Strafmaß entschieden. Über die im Raum stehende Höhe wollte die Staatsanwaltschaft nicht spekulieren. Dies werde im Rahmen der Anklage vor Gericht geschehen, so ein Sprecher. Die Staatsanwaltschaft rechen jedenfalls nicht mit einem raschen Prozessbeginn. Die Anklageschrift sei dem Bezirksgericht Frauenfeld erst letzten Donnerstag zugestellt worden. Jetzt müsse sich auch das Gericht zunächst in die komplizierte Thematik einarbeiten.

Die Anklage stützt sich laut Zur Rose auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene Sachverhalte: den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Zahlungen an Ärzte zwischen 2010 und 2015. Der Verwaltungsrat weist die Anschuldigungen gegen seinen CEO entschieden zurück und hat angekündigt, Oberhänsli in der Abwehr der gegen ihn erhobenen Vorwürfe „uneingeschränkt zu unterstützen und seine Integrität zu schützen“.

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