Anklage gegen Oberhänsli: Das sagt der Staatsanwalt Lothar Klein, 04.05.2020 12:40 Uhr
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Auf der Anklagebank: Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli wird auf den Prozess noch etwas warten müssen. Foto: Andreas Domma
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Es geht um zwei Sachverhalte: den illegalen OTC-Versand und Zahlungen an Ärzte. Foto: Zur Rose
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Weil in der Schweiz auch verschreibungsfreie Medikamente nur auf Rezept verschickt werden dürfen, hatte Zur Rose eine Online-Lösung implementiert. Foto: Zur Rose
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Parallel ging es um Zahlungen an Mediziner, die ihre Rezepte an Zur Rose übermittelten. Foto: Zur Rose
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Dieses Modell hatte Zur Rose für Ärzte in Kantonen ohne Selbstdispensation aufgelegt. Foto: Zur Rose
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Das Bundesgericht in Lausanne hatte beide Konzepte verboten. Foto: Bundesgericht Schweiz
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Verwaltungsratspräsident Professor Dr. Stefan Feuerstein stellte sich hinter Oberhänsli. Foto: Zur Rose
Berlin - Fünf Jahre hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen benötigt, um Walter Oberhänsli als CEO von Zur Rose vor das Bezirksgericht Frauenfeld zu bringen. Es geht um den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Zahlungen an Ärzte zwischen 2010 und 2015. Eine Verjährung der vorgeworfenen Rechtsverstöße ist laut Staatsanwaltschaft spätestens 2030 möglich. Das hängt aber vom Gericht ab. Und ein rascher Prozess ist wohl nicht zu erwarten.
Sollte das Gericht zu der Einschätzung gelangen, dass die Oberhänsli in seiner Eigenschaft als CEO von Zur Rose vorgeworfenen Rechtverstöße gewerbsmäßig waren und zu einer Gefährdung der Gesundheit hätten führen können, verjährten solche Taten nach Arzneimittelrecht in der Schweiz erst nach 15 Jahren, so die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen. Grundsätzlich hänge aber die Verjährungsfirst davon ab, welche Rechtsnorm das Gericht bei diesem Fall heranziehe. Und das bleibt vorerst abzuwarten. Ein Prozessbeginn ist noch nicht in Sicht.
2011 hatte Zur Rose den Versand für rezeptfreie Medikamente eingeführt. Zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Verschreibungen war ein unabhängiges, auf die telemedizinische Untersuchung spezialisiertes Unternehmen. Im September 2015 entschied das Bundesgericht in Lausanne, dass dieser von Zur Rose praktizierte und vom Kantonsapotheker freigegebene OTC-Versandhandel laut Gesetz verboten sei. Für den Versand von Arzneimitteln sei immer ein Rezept erforderlich, das auf Grundlage eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt ausgestellt sei. Dies gelte auch für Medikamente, die in der Apotheke oder Drogerie vor Ort ohne Rezept abgegeben werden dürfen; als Beispiel nennt Zur Rose Bepanthen, Kamillosan und Voltaren. Noch am selben Tag stellte Zur Rose nach eigenen Angaben den OTC-Versand ein.
Die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft konnte laut Sprecher erst nach dem Entscheid des Bundesgerichts im September 2015 überhaupt tätig werden und die Anklage vorbereiten. Erst zu diesem Zeitpunkt sei klar geworden, dass es sich um einen Rechtsverstoß handele. 2011 hatte der Apothekerverband Pharmasuisse bereits Anzeige erstattet. Tätig geworden sei man nach dem Grundsatz „In dubio pro duriore“. Danach ist die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet um sicherstellen, dass die Rechtsprechung den Gerichten in den dafür vorgesehenen Verfahren vorbehalten bleibt, so die Staatsanwaltschaft.
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