Anklage gegen CEO von Zur Rose APOTHEKE ADHOC, 03.05.2020 08:15 Uhr
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Illegale Praktiken? Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Walter Oberhänsli, CEO von Zur Rose. Foto: Andreas Domma
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Es geht um zwei Sachverhalte: den illegalen OTC-Versand und Zahlungen an Ärzte. Foto: Zur Rose
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Weil in der Schweiz auch verschreibungsfreie Medikamente nur auf Rezept verschickt werden dürfen, hatte Zur Rose eine Online-Lösung implementiert. Foto: Zur Rose
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Parallel ging es um Zahlungen an Mediziner, die ihre Rezepte an Zur Rose übermittelten. Foto: Zur Rose
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Dieses Modell hatte Zur Rose für Ärzte in Kantonen ohne Selbstdispensation aufgelegt. Foto: Zur Rose
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Das Bundesgericht in Lausanne hatte beide Konzepte verboten. Foto: Bundesgericht Schweiz
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Verwaltungsratspräsident Professor Dr. Stefan Feuerstein stellte sich hinter Oberhänsli. Foto: Zur Rose
Berlin - Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat Anklage gegen Walter Oberhänsli als CEO von Zur Rose erhoben. Die Anklage stützt sich laut Zur Rose auf eine Strafanzeige des Apothekerverbands Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene Sachverhalte: den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Zahlungen an Ärzte zwischen 2010 und 2015. Der Verwaltungsrat weist die Anschuldigungen gegen seinen CEO entschieden zurück und hat angekündigt, Oberhänsli in der Abwehr der gegen ihn erhobenen Vorwürfe „uneingeschränkt zu unterstützen und seine Integrität zu schützen“.
2011 hatte Zur Rose den Versand für rezeptfreie Medikamente eingeführt. Zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Verschreibungen war ein unabhängiges, auf die telemedizinische Untersuchung spezialisiertes Unternehmen. Im September 2015 entschied das Bundesgericht in Lausanne, dass dieser von Zur Rose praktizierte und vom Kantonsapotheker freigegebene OTC-Versandhandel laut Gesetz verboten sei: Für den Versand von Arzneimitteln sei immer ein Rezept erforderlich, das auf Grundlage eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt ausgestellt sei. Dies gelte auch für Medikamente, die in der Apotheke oder Drogerie vor Ort ohne Rezept abgegeben werden dürfen; als Beispiel nennt Zur Rose Bepanthen, Kamillosan und Voltaren. Noch am selben Tag stellte Zur Rose nach eigenen Angaben den OTC-Versand ein.
Erst vor kurzem hatte Zur Rose allerdings im Zusammenhang mit der Corona-Krise einen neuen Vorstoß unternommen und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesrat eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippemittel beantragt. „Das Coronavirus schränkt das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit stark ein. Der Versandhandel hat eine immer wichtigere Aufgabe zu bewältigen“, argumentiert Zur Rose. „Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten. Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.“
Was die Zusammenarbeit mit Ärzten angeht, so geht es um Zahlungen an Mediziner in Kantonen, in denen die Selbstdispensation verboten ist. Die Ärzte erhielten 40 Franken (rund 33 Euro) für jeden Neukunden, jährlich zwölf Franken für den Dosiercheck sowie einen Franken pro Rezeptzeile für die sogenannte Interaktionskontrolle. Im Juli 2014 untersagte das Bundesgericht auch dieses Modell: Diese Zahlungen wurden als „therapiefremde geldwerte Vorteile“ bewertet, die im Heilmittelgesetz verboten sind.
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