Rx-Boni

DocMorris: Boni-Werbung in DAK-Magazin

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Berlin -

Die DAK Gesundheit verschickt in ihrem aktuellen Mitgliedermagazin Werbung der Versandapotheke DocMorris. Beigelegt sind Flyer zu Rx-Boni sowie Freiumschläge. Weil die Kasse dafür bei der Versandapotheke kassiert, will sie das nicht als Unterstützung verstanden wissen. Und mit der Gewährung von Rx-Boni hat die DAK kein Problem.

DocMorris hat mit dem EuGH-Urteil den Freibrief bekommen, Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren. Aus Sicht der Luxemburger Richter unerliegen ausländische Versandapotheken nicht der Preisbindung. DocMorris gewährt aktuell mindestens 2 Euro pro Rx-Arzneimittel. Der Bonus für ein Rezept mit drei hochpreisigen Arzneimitteln kann bis zu zwölf Euro Bonus bringen, bei der Europa Apotheek Venlo sind es sogar bis zu 30 Euro.

Darüber informiert jetzt auch die DAK ihre Versicherten: „Es ist richtig, dass DocMorris in Teilen unseres aktuellen Kundenmagazins eine bezahlte Werbung geschaltet hat“, bestätigte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Beilage sei in 350.000 Magazinen enthalten, ohne „regionale oder personenbezogene Steuerung nach Geschlecht oder Alter“. Wie viel DocMorris für den exklusiven Vertriebskanal auf den Tisch legt, verrät die Kasse nicht: „Für den Beileger gelten die aktuellen Anzeigenpreise“, so der Sprecher.

Das Magazin der DAK heißt „fit!“ und erscheint dreimal im Jahr, zweimal in der sogenannte „Abo-Auflage“ mit 1,5 Millionen Exemplaren sowie am Jahresende in der Vollauflage mit rund 4 Millionen Exemplaren. Wer in dem Heftchen eine Anzeige schalten möchte, zahlt 22.500 Euro für die Abo-Ausgabe oder 40.150 Euro für die Vollausgabe. Ein Doppelseite kostet 34.900 beziehungsweise 72.400 Euro, rund 3000 Euro schlägt die DAK jeweils als „Kreationskosten“ für das Layout auf.

Für Beileger – wie im Fall von DocMorris – gelten andere Preise. Laut der aktuellen Preisliste kosten 350.000 beigelegte Exemplare zwischen 40.250 und 44.450 Euro, je nach Gewicht. Eine Streuung nach Gebieten, Alter, Geschlecht oder Postleitzahl ist möglich. Auf Wunsch übernimmt der Verlag der DAK gegen Aufpreis auch die Produktion des Beilegers.

Demnach hätte DocMorris ebenfalls diesen mittleren fünfstelligen Betrag auf den Tisch gelegt, um den DAK-Versicherten exklusiv zugestellt zu werden. „Durch die Beilage in unserem Kundenmagazin wird keine Versandapotheke von uns ‚unterstützt‘, wie in Ihrer Frage suggeriert wird“, teilte der DAK-Sprecher mit und fügt hinzu: „Es handelt sich um eine bezahlte Werbung, die rechtlich zulässig ist.“

Zulässig ja, aber angemessen? Deutsche Apotheken müssen sich weiterhin an die Preisbindung halten. Die Regierung hält diese auch für notwendig und will daher das Ungleichgewicht zu ausländischen Versandapotheken auflösen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat in dieser Woche den überarbeiteten Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot vorgelegt.

Die Krankenkassen sind zwar gegen eine Beschränkung des Versandhandels, einige sehen aber auch die Bonus-Modelle kritisch. Etwaige Rabatte auf Arzneimittel, die von der Solidargemeinschaft bezahlt werden, müssten auch dieser zu Gute kommen, so das Argument.

Es gibt aber noch einen Aspekt bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Damit DocMorris Anspruch auf Rückerstattung der Herstellerabschläge hat, ist die Versandapotheke dem Rahmenvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband beigetreten. Der sieht allerdings die Einhaltung der Preisvorschriften vor. Bonus-Kritiker halten den Kassen entgegen, sie müssten die ausländischen Versender eigentlich retaxieren oder sogar von der Versorgung ausschließen, bislang ist aber keine Kasse diesen Schritt gegangen.

Die DAK will sich zu den in ihrem Heft beworbenen Rx-Boni gar nicht weiter äußern: „Die im Beileger genannten Boni werden von uns nicht bewertet. Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass DocMorris mit uns korrekt nach der Arzneimittelpreisverordnung abrechnet“, so der Sprecher.

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