Apothekenbetriebsordnung

QMS-Pflicht nicht für alle Apotheken

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Eigentlich wollten die Apothekerkammern ein verpflichtendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibt im Referentenentwurf bei dem Niveau aus den Eckpunkten: Nur Apotheken, die Defekturarzneimittel oder Sterilrezepturen herstellen oder maschinell verblistern müssen ein QM-System nachweisen.

Neben der regelmäßigen Selbstinspektion soll es eine externe Qualitätsprüfung geben - eine Zertifizierungspflicht gibt es nicht.

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