Rezeptprüfung

Protaxplus retaxiert Rezepturen

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Berlin -

Bislang waren vor allem Rezepte über Betäubungsmittel (BTM) im Visier der Firma Protaxplus, die für mehrere Betriebskrankenkassen (BKK) die Abrechnungen der Apotheken kontrolliert. Jetzt haben die Rezeptprüfer offenbar ein neues Feld für Retaxationen entdeckt: Patientenindividuelle parenterale Ernährungslösungen. Einer Apotheke wurden gleich mehrere Rezepte im Wert von je 400 Euro wegen eines Formfehlers retaxiert. In allen Fällen sind Versicherte der Novitas BKK betroffen.

 

Wieder moniert Protaxplus die fehlende Unterschrift des verordnenden Arztes. Dieser bedruckt seine Rezepte mit der Rezeptur und fügt die Dosierung handschriftlich hinzu. In anderen Praxen werden sogar Stempel mit den möglichen Inhaltsstoffen verwendet. Eine Bedruckung mit patientenindividuellen Zusammensetzungen ist in der Arztsoftware meist nicht vorgesehen.

Laut Protaxplus sind solche Verordnungen aber ungültig. Der Arzt hätte die handschriftlichen Dosierungen mit Datum und Unterschrift versehen müssen, monieren die Rezeptprüfer. Der Apotheker sieht das anders: „Ohne Mengenangabe ist es keine Verordnung, weil eben nichts verordnet wurde. Somit sind handschriftliche Einträge auch keine nachträgliche Veränderung.“ Er will Widerspruch gegen die Retaxationen einlegen.

Der Apotheker hat den Verdacht, dass es der Kasse bei den derzeitigen Beanstandungen nur ums Geld geht. „Die massenhaften Prüfungen bei BTM-Rezepten hatte die Novitas BKK noch mit der Patientensicherheit begründet. Wenn Protaxplus sich jetzt hochpreisige Rezepturrezepte vornimmt, ist für mich klar, dass dieses Argument nur vorgeschoben war“, so der Apotheker.

Inwiefern sich Protaxplus tatsächlich systematisch auf die Suche nach Fehlern bei entsprechenden Verordnungen macht, ist nicht bekannt. Für eine Stellungnahme war bei der Rezeptprüffirma bislang niemand zu erreichen.

 

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