Kommentar

Patientenverwaltung statt -versorgung

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„Mehraufwand bei den Rabattverträgen“ - Wenn es um das Honorar für die Apotheken geht, sticht dieses Argument bei den Kassen nie. Dann wird gegen Schiedssprüche geklagt, dann werden die Apotheker als Großverdiener an den Pranger gestellt. Wenn dagegen „Chaos bei den Rabattverträgen“ droht, werden konstruktive Gespräche gesucht. Weniger wird der Ärger in den Apotheken dadurch nicht.

Dass die Kassen mit den Rabattverträgen sparen können, bestreitet niemand. Dass die AOK nicht auf Millionen verzichten will, ist verständlich. Dass aber Hersteller, Apotheker und Patienten ab Juni das Chaos ausbaden müssen, ist eine erneute Grenzüberschreitung.

Bereits zum Jahresbeginn hatten die Kassen die Apotheker in Sachen Mehrkostenregelung alleine gelassen. Bei den Rabattverträgen geht es aber um andere Dimensionen, nämlich nicht um Ausnahmen, sondern um die Regelversorgung für Millionen Versicherte. Wenn Chroniker im Sinne der Compliance eigentlich langfristig umgestellt werden sollen, dann aber je nach Verfügbarkeit und Kasse zwischengeparkt werden, hat dies mit guter pharmazeutischer Versorgung wenig zu tun. Dann wäre der Begriff Mangelverwaltung angebracht.

Angenommen, ein AOK- und ein TK-Patient geben zur gleichen Zeit ein Rezept über Simvastatin in der Apotheke ab. Wer bekommt die letzte Packung, wenn der Rabattpartner vorübergehend „nicht lieferfähig“ ist? Dass niemand ohne Arzneimittel bleiben wird, versteht sich von selbst. Dass die Apotheken den Ärger trotzdem haben, allerdings ebenso. Bleibt zu hoffen, dass DAV, Hersteller und Kassen zumindest Wege finden, um das Drohszenario von Retax und Regress abzuwenden. Und dass die Kassen vielleicht doch irgendwann ihre Verantwortung für eine ordnungsgemäße Versorgung übernehmen.

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