Vergütbare Leistungen in der Apotheke

Orale Antitumortherapie: Wie funktioniert die pDL?

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Berlin -

Stichtag für die fünf neuen, vergütbaren Leistungen in Apotheken war der 10.06.22. Apotheker:innen dürfen seitdem, unter bestimmten Voraussetzungen, ihre erbrachten Beratungsleistungen abrechnen. Für die „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ können fortan 90 Euro in Rechnung gestellt werden. Welche Bedingungen gelten?

Die pharmazeutische Betreuung übernehmen dürfen nur approbierte Apotheker:innen, die eine Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundesapothekenkammer „Medikations­analyse, Medikationsmanagement als Prozess“ absolviert haben.

Ebenfalls als Qualifikation akzeptiert:

  • ATHINA
  • ARMIN
  • Apo-AMTS
  • Medikationsmanager BA KlinPharm
  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
  • Weiterbildung Allgemeinpharmazie

Nach Aufforderung der Krankenkasse ist eine gültige Bescheinigung über eine der genannten Fort- beziehungsweise Weiterbildungen vorzuweisen.

Die Bundesapothekenkammer hat am Donnerstag in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie e. V. (DGOP) ein Curriculum zur pharmazeutischen Betreuung bei oraler Tumortherapie erstellt. Die freiwillige Zusatzschulung umfasst etwa neun Fortbildungsstunden à 45 Minuten und unterteilt sich in vier Abschnitte:

  • A Grundlagen der Antitumortherapie
  • B Umgang mit oralen Antitumortherapeutika
  • C Kommunikation mit Krebspatient:innen
  • D Pharmazeutische Betreuung von Tumorpatient:innen

Vorbereitungen

Das Beratungsgespräch sollte in einem separaten Raum erfolgen und mit entsprechenden Materialien vorbereitet werden. Zusätzlich kann, anhand einer aktuellen Kundendatei, bereits ein Interaktions-Check der aktuell eingenommenen Medikamente durchgeführt werden. Hinweise zu mangelnder Therapietreue und Wechselwirkungen mit Nahrungsmitteln können für das Gespräch vorgemerkt werden.

Gesprächsverlauf

Mögliche Fragen, die dem Patienten gestellt werden:

  • Welche Arzneimittel werden aktuell angewendet?
  • Welche Arzneimittel wurden verordnet und welche im Rahmen der Selbstmedikation erworben?
  • Wofür oder wogegen werden die Arzneimittel angewendet?
  • Wie werden die Arzneimittel angewendet? (Dosierung, Einnahmezeitpunkt)
  • Beschwerden/Probleme, die mit der Anwendung der Arzneimittel in Zusammenhang gebracht werden (Zur Identifizierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen)
  • Wo werden die Arzneimittel aufbewahrt? (Zur Identifizierung von Lagerfehlern)
  • Wie häufig ist es im letzten Monat passiert, dass die Einnahme vergessen wurde?
  • Welche Erwartungen hat der/die Patient/in an die Medikationsberatung? Welche Probleme stehen gesundheitlich oder mit den Arzneimitteln im Vordergrund?

Abrechnung

Eine Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei oraler Antitumortherapie“ (Sonder-PZN 17716820).

Eine erneute, auf die ambulante orale Antitumortherapie zugeschnittene, Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs, kann 2-6 Monate nach der Medikationsberatung erfolgen. Diese Beratung ist mit einer Vergütung von 17,55 Euro abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt mit der Sonder-PZN 17716837.

Sollte das vereinbarte Abschlussgespräch nicht zustande kommen, muss ein erneuter Kontaktversuch mittels Apotheke erfolgen. Ist dieser nicht erfolgreich, erfolgt der Versand des Berichtes an den/die hauptbetreuende/n Arzt/Ärztin, sofern eine Einwilligung erteilt wurde. Nach entsprechendem Kontaktversuch gilt die Dienstleistung für die Abrechnung als vollständig erbracht.

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