Weil eine Inhaberin aus Hessen kurzfristig ins Krankenhaus musste, ist ihr Notdienst am Wochenende in Gefahr. Sie habe keinen angestellten Apotheker, der die Schicht übernehmen könne und sei verzweifelt. Denn: Vorerst bewilligte die LAK Hessen eine Befreiung von der Notdienstpflicht nicht, setzte sich aber für eine Lösung des Problems ein.
Das Thema sorgte in den sozialen Medien für hitzige Diskussionen. Weil eine Inhaberin kurzfristig stationär aufgenommen werden musste, sah sie ihren Notdienst am Wochenende als nicht leistbar an. Sie habe keinen Apotheker, der einspringe könne. Die LAK Hessen habe sie nicht sofort von der Notdienstpflicht befreit. In dem Chatverlauf wird auch Dr. Christian Ude, Präsident der Landesapothekenkammer Hessen verlinkt.
Er reagierte umgehend: „Ich habe die Kollegin gebeten, mir eine E-Mail zu schreiben, damit wir uns um den Sachverhalt kümmern können“, erklärt er auf Nachfrage. „Es ist unsere Pflicht für die Arzneimittelversorgung im Notdienst zu sorgen, das heißt aber nicht, dass wir unsere Mitglieder im Regen stehen lassen.“ Bis zu dem Notdienst habe es eine Woche Vorlauf gegeben. „Wir haben die Inhaberin nicht sofort von der Notdienstpflicht befreit, weil wir uns um eine alternative Lösung kümmern“, so Ude.
Es gebe drei Optionen, um den Notdienst abzufedern: „Entweder man streicht ihn ganz, weil es im näheren Umfeld andere Apotheken gibt, die den Bedarf mit abdecken, oder man sucht einen Tauschpartner für die Inhaberin. Die dritte Möglichkeit wäre, dass die Inhaberin selbst eine Person findet, die übernehmen kann“, erklärt er. „Eine Lösung wird aber in jedem Fall gefunden, wir müssen nur miteinander reden.“
Mit der Inhaberin habe Ude bereits telefoniert. „Wir konnten uns so einen Überblick über die Situation verschaffen, und der Inhaberin eine kurzfristige Lösung des Problems in Aussicht stellen.“
Schlussendlich konnte eine Lösung gefunden werden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. „Die Geschäftsstelle hat rumtelefoniert, um zu eruieren, welche Lösung die beste ist“, so Ude. „Da die Entfernung zwischen der diensthabenden Apotheke und der nächstgelegenen zu weit war, konnten wir die Inhaberin nicht einfach vom Dienst befreien“, erklärt er. „Aber es ließ sich auf kollegialer Ebene wunderbar lösen. Wir haben eine Apotheke gefunden, die mit der erkrankten Inhaberin tauscht.“
Es sei eine tolle Lösung, bestätigt auch die betroffene Inhaberin. „Ihr ist ein Stein vom Herzen gefallen, dass sie ihre Angestellten nicht mit dem Notdienst belasten muss“, so Ude. „Die beiden Apotheken haben sich bereits miteinander verständigt. Die Lösung des Problems ist der Geschäftsstelle zu verdanken.“