Neue Funktion im DAV-Portal

Neue Verordnung: Apotheken können Genesenenzertifikate ausstellen

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Apotheken per Verordnung die Ausstellung von Genesenenzertifikaten ermöglichen. Vergütet werden sollen sie dem Vernehmen nach mit 6 Euro, die Abrechnung soll mit einer eigenen Sonder-PZN über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erfolgen. Die genauen Modalitäten will die Abda nach Informationen von APOTHEKE ADHOC am Freitagnachmittag besprechen.

Die technischen und rechtlichen Grundlagen dafür sind noch gar nicht geschaffen, aber bereits seit Tagen spricht das BMG auf seiner Seite davon, dass Apotheken Genesenenzertifikate ausstellen könnten – bisher fälschlicherweise. Nun soll eine Verordnung den Weg dafür ebnen, dass die Aussage wahr wird: „Die Apothekerinnen und Apotheker sind nach § 22 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) berechtigt, Covid-19-Genesenenzertifikate auszustellen“, heißt es im Referentenentwurf der „Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“, der APOTHEKE ADHOC vorliegt.

Abgerechnet werden die Genesenezertifikate wahrscheinlich mittels NNF-Belegen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dazu sollen heute Gespräche mit Abda und Abdata unter anderem über die Erstellung der dafür notwendigen Sonder-PZN geführt werden. Die Abrechnung soll laut BMG monatlich erfolgen. „Die Apotheken rechnen monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats die (…) Vergütung mit dem jeweiligen Rechenzentrum (…) ab“, so der Verordnungsentwurf. Die rechnungsbegründenden Unterlagen müssen wie bei den Impfzertifikaten auch bis zum 31. Dezember 2024 unverändert gespeichert oder aufbewahrt werden.

Eine Funktion zur Ausstellung für Genesenenzertifikate ist im DAV-Portal noch nicht eingerichtet, das müsste dann zeitnah erfolgen. Weder technisch noch rechtlich geklärt ist hingegen eine mögliche Zertifizierungsfunktion für Auffrischungsimpfungen. Sie kommen im Verordnungsentwurf nicht vor. Der DAV scheint von der geplanten Verordnung nicht weit im Voraus informiert gewesen zu sein. „Das DAV-Verbändeportal wird diese Funktion voraussichtlich nicht ermöglichen. Ob und wie Apotheken solche Zertifikate ausstellen können, ist noch nicht absehbar“, hieß es noch vor vier Wochen. Das Robert Koch-Institut müsse zudem spezielle technische Herausforderungen schaffen, um die Erstellung zu ermöglichen. Bisher können Apotheken lediglich Impfzertifikate für Genese ausstellen.

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