„Notdienst in Not!“ – LAK BW will Notdienst neu aufstellen

Ein Notdienst kostet 1943,48 Euro

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Berlin -

Der Apothekennotdienst ist für viele Apotheken ein Schmerzthema – fehlendes Personal oder häufig daraus resultierende Dauerpräsenz der Inhaber:innen machen mürbe, durch Schließungen wird der Plan immer dichter. Und auch der Kostenfaktor setzt vielen Apotheken im Überlebenskampf weiter zu. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) liefert nun konkrete Zahlen, was der Notdienst kostet und Vorschläge, wie der Nacht- und Notdienst zukünftig alle Bedürfnisse decken könnte.

Im dazugehörigen Positionspapier geht es um „eine deutliche Erhöhung“ der Vergütung, aber auch um Teil- und Vollnotdienste und die verstärkte Einbindung der Ärzt:innen. Dies sei notwendig, um dieser gesellschaftlich notwendigen Aufgabe gerecht zu werden, die aktuell immer größere Anstrengungen bedeute. „Die Apothekerschaft geht an ihre Grenzen, um eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe zu erfüllen und eine sichere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Eine neue Regierung muss das Problem dringend aufgreifen und sinnvoll angehen“, heißt es im Papier der LAK.

Für die Apotheke sei dieser Dienst ein Minusgeschäft: Berechnungen der Kammer zufolge kostet ein 24-Stunden-Notdienst Inhaber:innen durchschnittlich 1943,48 Euro. Die Notdienstpauschale (aktuell 465,98 Euro pro Notdienst) und der durchschnittliche Rohertrag während eines Dienstes von 480,63 Euro fange diese Kosten mehr als unzureichend auf. „Im Gegenteil: Ein Notdienst kostet eine Apotheke im Durchschnitt also 1069,24 Euro (inklusive Gewerbesteuer)“, so das Fazit der Kammer. Die zugrundeliegenden Daten bekam die LAK BW von der Treuhand Hannover, die eine Vollkostenrechnung anhand der durchschnittlichen Personal- und Betriebskosten mit Zahlen von 287 Betrieben aus ganz Baden-Württemberg vorgenommen hat.

Dienst muss „mindestens kostendeckend“ werden

Für die Nacht- und Notdienste müssten daher neue Wege beschritten werden. Hierfür spricht sich der Vorstand um Kammerpräsident Dr. Martin Braun für eine auskömmliche Vergütung der Notdienste aus, die „mindestens kostendeckend“ sein müsste. „Hierzu könnten neben einer Erhöhung der Finanzmittel für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ein innovativer Verteilmechanismus des NNF auf Voll- und Teilnotdienste beitragen. Im Zusammenspiel mit einer bedarfsorientierten Verteilung der Notdienste können die Pauschalvergütungen für das System sachgerecht erhöht und an die Notdienstapotheken ausgezahlt werden. Eine derartige Lösung würde den Unterschieden des dezentralen Systems der Notdienstverteilung gerecht werden“, so das Papier weiter.

Hinzu käme eine höhere Notdienstgebühr: 10 Euro schlägt die Kammer hier vor. „Mit dieser Maßnahme kann der Patientenstrom gesteuert und auch ein gewisser Beitrag zur Kostendeckung erzielt werden.“ Die Verteilung müsse anhand von Entfernungen, infrastrukturellen Gegebenheiten sowie zeitlichen Rahmenbedingungen weiter optimiert werden, beispielsweise durch eine Kombination von Teil- und Vollnotdiensten. Während Tageszeiten mit höherem Patientenaufkommen sollten dann mehr Notdienst-Apotheken zur Verfügung stehen als während weniger frequentierten Zeiten.

Für ihr neues Notdienstkonzept steht die Kammer auch Telepharmazie und -medizin offen gegenüber. So könne beispielsweise per Video-Konsil Rücksprache mit dem ärztlichen Notdienst gehalten werden, wodurch der ärztliche Notdienst genauso wie die betroffenen Patient:innen deutlich entlastet werden könnten. Der zusätzliche Aufwand in der Apotheke müsse jedoch entsprechend zusätzlich vergütet werden.

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