Fehlt es den Kliniken an Willen oder mangelt es an Fähigkeiten? Eine Frage, die sich Apotheker Eric Schmitz zum Entlassrezept stellt. Gestern hatte er die erste Verordnung aus dem Krankenhaus erhalten – ein für ihn „komplett wertloses Papier“.
Seit Sonntag dürfen Kliniken rosa Rezepte ausstellen. Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen der Bedarf für sieben Tage beziehungsweise die nach Packungsgrößenverordnung kleinste im Handel befindliche Packung verordnet werden. Für das Ausstellen der Muster-16-Rezepte gelten strenge Vorschriften, sonst droht Regress. Alle Formalitäten sind vorgegeben und auch für den Rezeptdruck gilt eine technische Anlage. Die Zulassung der Software, die für den Druck notwendig ist, regelt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Viel Bürokratie, die Kliniken nicht leisten können oder wollen?
Am Donnerstag erhielt Schmitz sein „allererstes Entlassrezept“. Schnell war dem Apotheker klar: „Die Schön-Klinik hat alle Formalien außer Acht gelassen“. Nicht das erste Mal, dass der Inhaber der St. Florian-Apotheke in Düsseldorf Probleme mit Rezepten aus privaten Krankenhäusern hat. „Ein Problem sind immer wieder die Aufkleber auf den Verordnungen, einige Kassen erkennen diese nicht an und retaxieren.“ Mehrfach habe Schmitz die Klinik auf das Problem hingewiesen, aber ohne Erfolg. Bei großen Häusern gebe es weniger Probleme.
Schmitz sollte jedoch dieses Mal eine ganz neue Erfahrung machen. Zum Rezept: Die Klinik benutze zwar den vorgeschriebenen Vordruck mit dem Wasserzeichen „Entlassmanagement“, überklebte diesen jedoch mit einem Patientenaufkleber. Der Wirkstoffverordnung über die jeweiligen N1-Packungen fehlte so einiges: Pseudoarztnummer, versorgungsspezifische Betriebsstättennummer (BSNR) des Krankenhauses, Status, Kostenträger und auch die Versichertennummer. Anstelle des Entlassdatums war das Aufnahmedatum Mitte September aufgebracht. Somit lag die Verordnung ohnehin außerhalb des Gültigkeitsdatums, denn Rezepte über Arzneimittel müssen binnen drei Tagen eingelöst werden.
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