Hessen/Baden-Württemberg

Beratungs-Bonus für Rabattverträge

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Berlin -

In Hessen und Baden-Württemberg bekommen die Apotheker von der Schwenninger Krankenkasse Extra-Honorare für die Beratung bei Rabattverträgen: Wenn die Apotheker Patienten im Zuge einer Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel informieren müssen, soll der Apotheker je nach Warenwert einen Bonus von bis zu zwei Euro erhalten. Die Apothekerverbände der beiden Länder haben mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.

Kommt es zu einer Medikationsumstellung, sollen die Pharmazeuten wie folgt honoriert werden: Bei einem Warenwert von bis zu 20 Euro sollen 50 Cent ausgezahlt werden, bei einem Wert zwischen 20 Euro und 100 Euro gibt es einen Euro als Bonus. Für Medikamente, die teurer als 100 Euro sind, überweist die Kasse zwei Euro.

Sowohl die Apothekerverbände als auch die Schwenninger Krankenkasse bezeichnen den seit 1. Februar laufenden Vertrag als eine „richtungsweisende Vereinbarung“. Die Schwenninger Krankenkasse hat bundesweit rund 320.000 Mitglieder, ein Großteil davon im Süden Deutschlands.

Kassenvorstand Thorsten Bröske sagte: „Patienten nehmen erwiesenermaßen Arzneimittel dann nicht oder nicht regelmäßig ein, wenn sie Vorbehalte haben. Im Gespräch mit dem Apotheker können solche Punkte angesprochen werden. Wir denken, dass die Honorierung für die Umstellung gut investiertes Geld ist.“

Auch Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV) begrüßte die Vereinbarung: „Wenn die Pillen auf einmal grün statt weiß oder rund statt eckig sind, müssen wir das den Patienten erklären. Die Krankenkasse muss ein Interesse daran haben, dass ihre Patienten hier bei der Umstellung gut betreut werden.“

Verbandschef Dr. Peter Homann aus Hessen wies zudem darauf hin, dass insbesondere bei älteren Patienten, die mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, eine „Menge Überzeugungsarbeit und zeitlicher Aufwand“ gefragt sei.

Dass Apotheker einen Bonus für die Umsetzung der Rabattverträge bekommen ist nicht neu: Schon 2009 hatte die AOK Bayern mit dem dortigen Apothekerverband eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Auch in Sachsen und Thüringen wurde im gleichen Jahr ein ähnliches Modell mit der AOK Plus getroffen.

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