Bayern

Apotheker-Bonus für Rabattverträge

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Während der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch über einen Ausgleich für den Mehraufwand im Zusammenhang mit den Rabattverträgen streiten, haben Bayerischer Apothekerverein (BAV) und die AOK Bayern einen Kooperationsvertrag über eine Zusatzvergütung geschlossen. Im Freistaat werden die Apotheker demnach künftig dafür entlohnt, dass sie Patienten auf ein neues Rabattarzneimittel der AOK umstellen.

Die Apotheken erhalten einen so genannten „Compliancebonus“ in Höhe von 65 Cent bis zu einem Euro pro gewechseltem Präparat. Die genaue Höhe hängt von der allgemeinen Umsetzungsquote der Rabattverträge ab.

Der Bonus ist als Ausgleich für den besonderen Beratungsaufwand vorgesehen, der durch die Rabattverträge der AOK entsteht. Zusätzlich zur Information über das Arzneimittel sollen die Apotheker auch die Funktion der Rabattverträge erklären. Der Vertrag läuft bis Ende des Jahres. Bis dahin sollen nach Erwartung der Vertragspartner alle Patienten umgestellt sein.

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