Was ist bei der Herstellung zu beachten?

NRF: Neue Rezepturhinweise zu Antibiotika

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Berlin -

Durch die aktuellen Lieferengpässe sehen sich immer mehr Apotheken gezwungen, Antibiotika-Säfte selbst herzustellen, um ihre kleinen Patient:innen versorgen zu können. Das NRF hat daher kürzlich neue Rezepturhinweise dazu in die Sammlung aufgenommen.

Verschiedene Erkrankungen machen die Einnahme von Antibiotika notwendig. Doch bereits seit längerem gibt es massive Lieferschwierigkeiten bei verschiedensten Wirkstoffen. In der Rezeptur können entsprechende Alternativen hergestellt werden. Doch bei der Verarbeitung der Substanzen gibt es einige Aspekte zu beachten.

Wichtige Hinweise zur Antibiotika-Verarbeitung in der Rezeptur

Der neue Rezepturhinweis „Antibiotika“ des NRF enthält wichtige Informationen zu den physikalischen und galenischen Stoffeigenschaften verschiedener antibiotischer Wirkstoffe, sowie Herstellungstipps für Suspensionen. Aktuell wird vor allem auf die Verarbeitung von Tabletten und Filmtabletten gesetzt. Lediglich Amoxicillin wäre grundsätzlich auch als Rezeptursubstanz erhältlich – ist jedoch meist nicht lieferbar.

Die Hinweise des NRF umfassen die folgenden antibiotischen Wirkstoffe:

  • Amoxicillin-Trihydrat
  • Kaliumclavunat
  • Cefuroximaxetil
  • Cefpodoximproxetil
  • Phenoxymethylpenicillin-Kalium
  • Sultamicillintosilat-Dihydrat

Für die jeweiligen Wirkstoffe finden sich Hinweise zu den wichtigsten Aspekten der Stabilität. So soll der pH-Wert für die oralen Amoxicillin-Suspensionen beispielsweise zwischen 5 und 7,5 liegen. Bei Kaliumclavunat hingegen ist die Spanne sehr klein zwischen 6 und 6,3. Ebenfalls finden sich Hinweise zu einer möglichen Einwaagekorrektur, sowie ein Prüfverfahren zur alternativen Identifizierung von Amoxicillin-Trihydrat als Rezeptursubstanz.

Welche Rezepturarzneimittel sind geeignet?

Das NRF verweist darauf, dass es derzeit keine Rahmenrezeptur für eine Trockensaftgrundlage gibt. Anwendungsfertige flüssige Zubereitungen können zwar entsprechend der Hinweise hergestellt werden – allerdings sind sie nicht für die Vorratshaltung gedacht. Als Rezepturarzneimittel sind die folgenden geeignet:

  • Suspensionen zum Einnehmen unter Verwendung gepulverter Tabletten (soweit verfügbar), auch Rezeptursubstanz, mit meist kurzer Laufzeit bzw. Aufbrauchsfrist und Lagerung im Kühlschrank
  • Pulver-gefüllte Hartkapseln unter Verwendung gepulverter Tabletten (soweit verfügbar), auch Rezeptursubstanz, mit risikobasiert längerer Laufzeit und Lagerung bei Raumtemperatur

Achtung: Wässrige Suspensionen werden aufgrund ihrer chemischen Instabilität nicht empfohlen.

Verarbeitung von Filmtabletten: Was ist zu beachten?

Oft werden für die Verarbeitung Filmtabletten verwendet. Allerdings kann es sein, dass sich der Überzug nicht vollständig mörsern lässt. Ist dies der Fall, so müssen die Rückstände des Filmüberzugs abgesiebt werden. „Deshalb sollte zur Kompensation von Pulververlusten bei der Zerkleinerung (beispielsweise auch durch das Sieben) und um zulässige Gehaltsschwankungen zwischen den Tabletten auszugleichen, mehr als die benötigte Anzahl gepulvert und das benötigte Aliquot aus dem Pulver entnommen werden“, erklärt das NRF.

Wichtig für die Verabreichung und ordnungsgemäße Dosierung von Suspensionen ist die Aufschüttelbarkeit. In den Zubereitungen muss sich das gemörserte Tablettenpulver daher homogen in der Trägerlösung verteilen. Ein Sediment muss leicht und gleichmäßig aufschüttelbar sein. „Da die Kompatibilität des aus­ge­wähl­ten Fertigpräparates mit der ausgewählten Grundlage von den jeweils enthaltenen Hilfsstoffen beeinflusst werden kann, muss die Praktikabilität der Zubereitung überprüft werden.“

Dazu müssen die folgenden Aspekte bewertet werden:

  • Lässt sich das Fertigpräparat fein pulvern?
  • Lässt sich das Pulver gut mit der Grundlage benetzen und anreiben?
  • Sedimentiert das Pulver? Wie schnell?
  • Kann es gleichmäßig aufgeschüttelt werden?

Tipp: Für die Beurteilung der Aufschüttelbarkeit sollte die Suspension wenigstens einen Tag stehengelassen werden.

Welche Rezepturformeln gibt es?

Im NRF finden sich die folgenden Rezepturformeln:

  • Amoxicillin-Suspension 150 mg/ml (750 mg/5 ml) mit Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC (aus Fertigarzneimittel)
  • Amoxicillin-Suspension 150 mg/ml (750 mg/5 ml) mit Zuckersirup DAB (aus Fertigarzneimittel)
  • Amoxicillin-Suspension 150 mg/ml (750 mg/5 ml) mit Himbeersirup (aus Fertigarzneimittel)
  • Cefuroxim-Suspension 25 mg/ml (125 mg/5 ml) mit Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC (aus Fertigarzneimittel)
  • Cefuroxim-Suspension 25 mg/ml (125 mg/5 ml) mit Zuckersirup DAB (aus Fertigarzneimittel)
  • Cefuroxim-Suspension 25 mg/ml (125 mg/5 ml) mit Himbeersirup (aus Fertigarzneimittel)

Für die Wirkstoffe Cefpodoximproxetil, Phenoxymethylpenicillin-Kalium und Sultamicillintosilat-Dihydrat macht das NRF folgenden Hinweis: „Untersuchungen zur Praktikabilität der Weiterverarbeitung von Fertigarzneimitteln konnten bei DAC/NRF bisher nicht durchgeführt werden.“

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