Notfallkontrazeptiva

Versandverbot für „Pille danach“

, , Uhr aktualisiert am 18.02.2015 15:05 Uhr
Berlin -

Die künftig rezeptfreie „Pille danach“ wird es voraussichtlich nicht über Versandapotheken geben. Mehrere Ländergesundheitsminister wollen über den Bundesrat ein Versandhandelsverbot dieses Medikaments zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft erwirken. Der Gesundheitsausschuss hat dem Antrag bereits zugestimmt.

„Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen“, heißt es laut einem Bericht der Welt in dem gemeinsamen Antrag der rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie des schwarz-grün geführten Landes Hessen für den Bundesrat. „Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden.“

Außerdem sehen die Länder eine sachgerechte Beratung der betroffenen Frauen bei einem Verkauf der „Pille danach“ über das Internet nicht gewährleistet. Da die Rezeptpflicht aufgehoben werde und ein sorgfältiges Behandlungsgespräch mit dem Arzt nicht mehr die Regel sei, komme der „Beratung von Angesicht zu Angesicht“ in der Apotheke vor Ort eine besondere Bedeutung zu. „Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung erscheinen hier weder sachgerecht noch ausreichend.“

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dringt auf eine ausreichende Beratung der Frauen: „Unser Ziel ist, auch weiterhin eine qualitativ gute Beratung sicherzustellen“, sagte er der Zeitung.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hatte bereits erklärt, dass aus ihrer Sicht der Versand der „Pille danach“ ausgeschlossen ist. Zum einen handele es sich um ein zeitkritisches Notfallpräparat, das nicht auf „Vorrat“ eingekauft werden solle. „Der Versand würde im Notfall viel zu lange dauern“, so die Kammer. Zum anderen dürfe nach den gesetzlichen Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ein Versand nicht erfolgen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf bestehe, der auf einem anderen Weg als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen könne.

Die Versandapotheken haben ihre rechtliche Bedenken zu einem Versandverbot bereits bei der Politik vorgebracht. Kritiker des Versandverbots argumentieren außerdem, dass der rechtzeitige Kauf und die rechtzeitige Einnahme in der Verantwortung der Frauen lägen und auch von Vor-Ort-Apotheken nicht kontrolliert werden könnten.

EllaOne (Ulipristal) und PiDaNa (Levonorgestrel) wird es voraussichtlich ab dem 15. März ohne Rezept geben. Am 6. März soll der Bundesrat der Freigabe zustimmen; im Gesetzgebungsverfahren wird noch die Erstattungsfähigkeit für Frauen unter 20 Jahren diskutiert.

Die EU-Kommission hatte EllaOne am 7. Januar aus der Rezeptpflicht entlassen. Zwei Tage später wurde der Beschluss im Arzneimittelregister der EU veröffentlicht und war damit rechtskräftig. Für deutsche Apotheker stellte sich seitdem die Frage, ob sie das Präparat bereits ohne Rezept abgeben dürfen oder die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) abwarten müssen.

Der Hersteller HRA Pharma hatte sich Ende Januar mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf verständigt, die neuen OTC-Packungen erst Mitte März auf den Markt zu bringen. Bis dahin soll die AMVV angepasst sein. Die Umstellung wird damit zu einem Stichtag der Apotheken-Software erfolgen.

Für den OTC-Switch von Levonorgestrel muss die AMVV definitiv geändert werden. Nach der Freigabe von EllaOne hatte Gröhe erklärt, auch die PiDaNa und die entsprechenden Generika freigeben zu wollen.

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