Rx-Boni

Holland-Versender: EuGH ausgeblendet

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Berlin -

Die EU-Versandapotheken monieren, dass der Gemeinsame Senat der Obersten

Gerichtshöfe bei seiner Entscheidung zu Rx-Boni europarechtliche Argumente „in keiner Weise gewürdigt“

hat. Laut Thomas J. Diekmann, Chefjurist des Branchenverbandes EAMSP,

hatten im Beratungsverfahren sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch

das Bundessozialgericht (BSG) die Auffassung vertreten, dass der

Europäische Gerichtshof (EuGH) zwingend anzurufen sei.

Grund sei die territoriale Ausweitung deutschen Preisrechts und damit die Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit. „Dennoch sah sich der Gemeinsame Senat nicht in der Pflicht, dem zu entsprechen und das Verfahren auszusetzen“, so Diekmann. „Dies lässt sich nicht begründen.“

Laut Diekmann gibt es keine Gründe für das Verbot von Rx-Boni: Die Versandapotheken in den anderen EU-Staaten gewährten ihren deutschen Kunden seit mehr als zwölf Jahren Boni – „dennoch gibt es weiterhin über 20.000 Apotheken“. Diekmanns Verband will „alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Rechtsfrage von dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen“.

Dem EAMSP (European Association of Mail Service Pharmacies) gehören Zur Rose/DocMorris/Wellsana, die Europa Apotheek Venlo, Vitalsana, Sanicare, Apotal und die slowakische Versandapotheke ilekaren an.

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