Urteil

Gröhe muss über Hilfe zur Selbsttötung entscheiden

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Hermann (BfArM) müssen über die Abgabe tödlicher Medikamente an sterbewillige Patienten entscheiden. Nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ will das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in dieser Woche die schriftlichen Gründe für ein Urteil von Anfang März zu diesem Thema vorlegen. Darin hatte es entschieden, dass der Staat im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.

Das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institut wollte dem Bericht zufolge mit Bescheiden warten, bis das Urteil schriftlich vorliegt. 22 Patienten hätten nach Angaben des Bundesinstituts bisher einen Antrag gestellt. Die Behörde habe mitgeteilt, sie wolle im Austausch mit Gröhes Ministerium darüber befinden. Gröhe hatte erklärt, Behörden dürften nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden.

Im konkreten Fall, den das Bundesverwaltungsgericht entschied, litt die Ehefrau des Klägers seit einem Unfall unter einer fast kompletten Querschnittslähmung. Sie musste künstlich beatmet werden und war auf ständige medizinische Betreuung und Pflege angewiesen. Häufige Krampfanfälle verursachten starke Schmerzen. Wegen dieser von ihr als unerträglich und entwürdigend empfundenen Leidenssituation wollte sie aus dem Leben scheiden. Ihren Sterbewunsch hatte sie mit ihrem Ehemann, der gemeinsamen Tochter, den behandelnden Ärzten, einem Psychologen, dem Pflegepersonal und einem Geistlichen besprochen.

Sie beantragte beim BfArM die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Später nahm sich die Frau in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfe-Vereins das Leben.

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