DAT schickt Antrag in den Ausschuss

TI-Ausfälle: „Wir zahlen für die Leistung und haben sie nicht“

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München -

Wer haftet bei TI-Ausfällen? Immer wieder diese für Probleme im Alltag in Apotheken. Das ist nicht nur nervig, sondern verursacht auch wirtschaftliche Schäden. In der Haftungsfrage wird die Apothekerschaft aber weitestgehend allein gelassen – das kritisiert der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) und fordert den Gesetzgeber in einem Antrag auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Das Betriebsrisiko der Telematikinfrastruktur (TI) müsse fair verteilt werden und Leistungserbringer vor den wirtschaftlichen Schäden fremdverschuldeter Störungen oder Ausfälle geschützt werden, so die Forderung. „So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben“, betonte Katja Kesselmeier vom AVWL. Die Apothekerschaft müsse das Thema jetzt angehen.

„Das funktioniert nicht“, entgegnete Claudia Korf von der Abda. Weder könne man den vermeintlichen Schaden sicher beziffern noch benennen, an wen man die Klage richten könne. Wenn ein Flug oder Zug ausfällt, dann sei die Situation monokausal; man hat einen Anbieter, der den Ausfall zu verschulden hat. „Hier ist das leider anders“, so Korf. Statt eines Anbieters habe man eine Vielzahl von Akteuren. Man müsse sich hier politisch einbringen, „das ist nicht schön, aber ich kann diesen Antrag nicht unterstützen, weil uns das Target fehlt.“

„Das ist kein Zustand, den man hinnehmen kann, deshalb muss im GeDIG die Betriebsstabilität der TI wesentlich gestärkt werden“, so Korf bezugnehmend auf das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Dafür bekam die stellvertretende Abda-Hauptgeschäftsführerin von den Kollegen Zuspruch; unter anderem pflichtete Göran Donner von der Apothekerkammer Sachsen bei. Der Antrag sei wünschenswert, bringe so aber nichts.

Es könne nicht sein, dass die Apotheken nicht alle die gleiche Grundlage hätten. „Wir arbeiten mit einer Infrastruktur vom Bund, deshalb muss es für alle gleichermaßen funktionieren“, hielt Kesselmeier dagegen. Man könne zum Beispiel eine Vermutungsregelung aufstellen, dann müsse zum Beispiel D-Trust bei einem Ausfall den Gegenbeweis erbringen. Auch hinsichtlich pauschalisierender Erstattungsmöglichkeiten gebe es juristische Formulierungen. Ein Beispiel sei eine Klausel im Infektionsschutzgesetz zum Verdienstausfall während der Corona-Pandemie.

„Der Schaden, der da entsteht, kann nicht einfach bei dem Apotheker liegen. Es kann nicht sein, dass sich die Dienstleister entziehen und wir in die Röhre gucken“, appellierte sie. „Wenn wir alles digitalisieren wollen, dann muss es auch funktionieren“, betonte Tarek El Kharbotly vom Apothekerverband Niedersachsen. Man müsse eher die Forderung stellen, ein System zu haben, das stabil läuft.

Ein Zeichen setzen

„Man kann das eine tun und braucht das andere nicht zu lassen; fest steht, wir zahlen bei den Anbietern für die Leistung und haben sie nicht“, so Thomas Rochell vom AVWL. „Wir sind die einzigen Dienstleister, die sofort wirtschaftliche Probleme haben“, betonte er. Man müsse hier ein deutliches Zeichen setzen, appellierte er.

Korf erklärte, sie unterstütze das Anliegen im Kern, aber man müsse den Antrag präzisieren, „wir zahlen für die TI gar nichts, wir zahlen für die Vertragspartner im Markt“, erklärte sie. Diese könne man auf Schadenersatz verklagen. Das zweite Thema sei der Schutz vor wirtschaftlichen Schäden: „Soll da ein Fonds gegründet werden für die Opfer der TI?“, fragte sie.

Warum nicht, findet Andreas Flöter von der Apothekerkammer Nordrhein. Er könne sich einen Fonds vorstellen, ähnlich wie beim Nacht- und Notdienstfonds, in den alle Player – auch der Staat – einzahlen, sodass dann pauschaler Schadenersatz gezahlt werden könnte.

Ein Fonds wäre möglich, räumte Tilman Meys von der Abda ein. Man müsse schauen, wer einzahlt; auch Apotheken könnten hier zur Kasse gebeten werden. „Ansonsten haben wir das Zivilrecht, aber wenn D-Trust und Co. nicht zuzulassen sind, liegt die Verantwortung bei dem, der den Vertrag geschlossen hat.“ Das könnte man nur lösen, indem man das System verstaatlicht; wenn dann etwas schief geht, haftet der Staat, das wäre aber ein vollkommen anderes System.

Der Antrag wurde in den Ausschuss verwiesen.

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