Antrag aus Hessen

Vertrauensfrage: DAT bestätigt eigene Entmachtung

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München -

Vor zwei Jahren hat die Abda ihre Satzung angepasst, und dabei hat auch der Deutsche Apothekertag (DAT) an Bedeutung verloren. Das wollte die Landesapothekerkammer aus Hessen mit einem Antrag korrigieren. Auch die Abda selbst sollte transparenter werden, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sollten nachvollziehbarer gemacht und personelle Dopplungen aufgelöst werden. Der Antrag wurde von den Delegierten abgeschmettert. 

„Wer darf entscheiden, was uns als Apotheker wichtig ist und was nicht? Wer ist legitimiert, uns nach außen zu vertreten und für uns zu sprechen?“, fragte Dr. Robin Brünn aus Hessen. „Das sind wichtige Grundsatzfragen. Wenn diese Fragen nicht transparent und demokratisch geklärt sind, zerfasert unsere Standesvertretung und Partikularinteressen treten an ihre Stelle. Das sehen wir teilweise heute schon und das kann keiner wollen.“

Deshalb sei es so wichtig, dass der DAT auch einen Stellenwert in der Satzung habe. Bei den internen Strukturen des Berufsstandes gehe es um etwas Grundsätzliches, betonte er. Daher sei es wichtig, erneut darüber zu sprechen.

Satzungsfragen seien Machtfragen – und wenn suggeriert werde, dass die Satzungsänderungen, die auch den DAT betreffen, dies nicht berühre, dann lasse ihn das stutzig werden. Grundsätzlich sei er einverstanden mit dem Grundgedanken der Satzungsänderung; es brauche eine starke und schlagfertige Spitze mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen. „Um diese zu rechtfertigen, braucht es aber eine größtmögliche Legitimation aus der Breite unserer Standespolitik“, so Brünn.

Kompetenzüberschreitung

In einem eingetragenen Verein wie der Abda sei grundsätzlich immer die Vereinssatzung Grundlage, das sei demokratisch und transparent, betonte Abda-Hauptgeschäftsführerin Franziska Erdle. Diese Satzung weise auch die Kompetenzen zu. „Die Mitgliederversammlung – als das oberste Organ – entscheidet über Satzungsänderungen. Das fällt also in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung“, erklärte sie. Der Antrag fordere, der Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung mit sehr spezifischen Inhalten vorzugeben. „Das hat letztendlich den Zweck, die Mitgliederversammlung inhaltlich zu binden – und da überschreitet der Antrag die Kompetenz und Zuständigkeit dieses Gremiums.“

Auch Abda-Jurist Michael Jung erklärte, man könne diese Position aus juristischer und vereinsrechtlicher Sicht nur unterstützen, da es die satzungsmäßige Kompetenz der Hauptversammlung überschreite. Die Abda werde sich mit der Evaluation der Satzungsänderung vor zwei Jahren befassen.

Auch Niels Buthe, Apothekerverband Niedersachsen, stimmte zu und verwies auf das Vereinsrecht. Die Mitgliederversammlung erscheine als effektives und handlungsfähiges Gremium etabliert. Er stellte den Antrag auf Übergang zum nächsten Antrag. Ohne weitere Diskussionen wurden die Beratungen beendet.

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