Die Abda soll umfassend reformiert werden. Die Standesorganisation müsse transparenter werden, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssten nachvollziehbarer sein und personelle Dopplungen aufgelöst werden. Und der Deutsche Apothekertag (DAT) soll – entgegen der erst 2024 angepassten Satzung – massiv als Institution gestärkt werden. So fordert es die Landesapothekerkammer Hessen in einem Antrag für den Deutschen Apothekertag (DAT).
„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich für eine umfassende Reform der Satzung und der Gremienstruktur der Abda aus. Ziel dieser Reform ist es, die demokratische Legitimation, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Bindung der Abda an die Apotheker:innen in der Fläche nachhaltig zu stärken“, heißt es in dem Antrag aus Hessen. Bis zum DAT im kommenden Jahr soll die Abda einen neuen Satzungsentwurf vorlegen.
Formal seien die Mitglieder der Abda zwar die Mitgliedsorganisationen, berufspolitisch spreche sie jedoch für den gesamten Berufsstand. „Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung, ihre Entscheidungen nicht nur formal korrekt, sondern auch nachvollziehbar, transparent und für die Kolleg:innen in der Fläche vermittelbar zu treffen“, begründet die Kammer ihren Antrag. „Eine starke Standesvertretung braucht nicht nur effiziente Gremien, sondern auch Vertrauen. Vertrauen entsteht durch Transparenz, klare Verantwortlichkeiten, erkennbare Beteiligung und demokratische Legitimation“, betont die Kammer. Doch die aktuelle Struktur der Abda sei für viele Kolleg:innen nur schwer nachvollziehbar.
„In den vergangenen Jahren ist in Teilen des Berufsstandes der Eindruck entstanden, dass zwischen der Abda und vielen Apotheker:innen vor Ort eine zunehmende Distanz besteht“, kritisiert der Antragsteller weiter. Diese Distanz führe zu Argwohn, Misstrauen und einer Schwächung der gemeinsamen berufspolitischen Handlungsfähigkeit. Gerade in Zeiten massiver politischer, wirtschaftlicher und struktureller Herausforderungen könne sich die Apothekerschaft eine solche Entfremdung jedoch nicht leisten.
Konkret fordert der Antragsteller die Organ- und Gremienstruktur der Abda weiterzuentwickeln, und dabei unter anderem die personelle und funktionale Dopplung zwischen Mitgliederversammlung und Gesamtvorstand aufzulösen. Auch die Entscheidungskompetenzen müssten eindeutig einem Organ zugewiesen werden; „beratende, koordinierende und operative Funktionen sind hiervon klar zu trennen“, heißt es weiter.
„Wenn Zuständigkeiten zwischen Mitgliederversammlung, Gesamtvorstand, Vorstand, Geschäftsführung und weiteren Gremien nicht klar erkennbar sind, entsteht der Eindruck mangelnder Verantwortlichkeit“, betont die Kammer.
Gleichzeitig dürfe eine Verschlankung natürlich nicht bedeuten, demokratische Beteiligung zu reduzieren. „Im Gegenteil: Eine Reduktion interner Doppelstrukturen muss mit einer Stärkung des Deutschen Apothekertages verbunden werden“, stellt die Kammer klar. Die Reform dürfe nicht allein innerhalb der Mitgliedsorganisationen und Bundesgremien diskutiert werden, sondern müsse die Apotheker:innen in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Industrie, Wissenschaft, Verwaltung und weiteren Tätigkeitsfeldern einbeziehen.
Und noch etwas müsse sich ändern: Der Antragsteller fordert die Rücknahme der 2024 beschlossenen Anpassungen in der Abda-Satzung, durch die die auf dem DAT gefassten Beschlüsse für das Handeln der Abda nicht mehr verpflichtend sind. Der DAT müsse laut Antrag nicht nur wieder klar als Organ der Abda in der Satzung verankert werden, sondern noch darüber hinaus gestärkt werden. Neben seinen früheren Kompetenzen solle dem DAT das Recht eingeräumt werden, verbindliche Grundsatzbeschlüsse zur berufspolitischen Ausrichtung der Standesorganisation zu fassen und über wesentliche Strukturfragen der Standesvertretung zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Außerdem soll der DAT Satzungsänderungen mit „grundsätzlicher Bedeutung für die demokratische Legitimation, Gremienstruktur und Beteiligung der Apotheker:innen“ initiieren können. Darüber hinaus müsse der DAT regelmäßig über die Umsetzung seiner Beschlüsse unterrichtet werden und bei strategischen Prozessen frühzeitig eingebunden werden.
Den DAT, als das sichtbare berufspolitische Forum der deutschen Apotheker:innen, wieder als Organ der Abda einzusetzen und substanziell zu stärken, sei deshalb folgerichtig. Der Apothekertag dürfe nicht nur Ort einer berufspolitischen Debatte sein, sondern müsse erkennbar Einfluss auf die strategische Ausrichtung und innere Verfasstheit der Standesvertretung haben.
„Eine solche Reform wäre ein mutiger und progressiver Schritt. Sie würde zeigen, dass die Abda bereit ist, Kritik aus der Fläche aufzunehmen, ihre Strukturen zu modernisieren und die Apotheker:innen stärker an der gemeinsamen berufspolitischen Willensbildung zu beteiligen. Damit würde nicht nur die Transparenz erhöht, sondern auch die Bindung zwischen der Abda, ihren Mitgliedsorganisationen und den Kolleg:innen in der Fläche nachhaltig gefestigt“, schließt die Kammer.
Gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) hat die Landesapothekerkammer Hessen noch einen zweiten Antrag eingereicht, der die Abda dazu verpflichten soll, für die ab 2028 geplante Verhandlungslösung ein dauerhaftes, professionelles Verhandlungsteam aufzubauen.
Das Team müsse rechtzeitig vor Beginn der ersten Verhandlungsrunde mit dem GKV-Spitzenverband vollständig arbeitsfähig sein und aus hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter:innen der Abda und/oder des DAV sowie „ausdrücklich auch aus extern mandatierten professionellen Verhandler:innen bestehen“, heißt es weiter. Maßgeblich für deren Auswahl müssten insbesondere die fachliche Qualifikation, einschlägige Verhandlungserfahrung sowie nachweisbare Erfolge in vergleichbaren Verhandlungen sein.
Das Team soll künftig die Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sowie erforderliche Schiedsstellenverfahren strategisch vorbereiten und führen und die kontinuierliche Pflege einer belastbaren Daten- und Argumentationsgrundlage zur wirtschaftlichen Situation der öffentlichen Apotheken betreiben. Auch die regelmäßige Berichterstattung in vertraulicher Form gegenüber den Mitgliedsorganisationen sowie den zuständigen Gremien von Abda und DAV über Strategie, Verhandlungsstand und Verhandlungsergebnisse gehöre zu den Aufgaben des Verhandlungsteams.
„Die vorgesehene Verhandlungslösung erfordert eine dauerhaft professionelle und durchsetzungsstarke Verhandlungsstruktur. Die Apothekerschaft muss dem GKV-Spitzenverband auf Augenhöhe begegnen“, argumentieren die Antragsteller. Dafür seien Verhandler:innen erforderlich, die über ausgewiesene fachliche Kompetenz, langjährige Verhandlungserfahrung und nachweisbare Erfolge in vergleichbaren Verhandlungen verfügen.
Die Vergütung sollte leistungsorientierte Elemente enthalten, um eine hohe Motivation und eine konsequente Interessenvertretung sicherzustellen, schlagen die Antragsteller vor. „Ein professionelles Verhandlungsteam entwickelt belastbare Strategien, stärkt die Durchsetzung einer angemessenen Apothekenvergütung und schafft die Voraussetzungen für erfolgreiche Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren im Interesse der gesamten Apothekerschaft.“ Das sei zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken und die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.