„Büchse der Pandora“

Abgrenzung zum Versandhandel: DAT-Antrag abgeschmettert

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Berlin -

Apotheken sind mehr als Abgabestellen für Medikamente, darin ist sich die Apothekerschaft auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) einig. Uneinig sind sich die anwesenden Delegierten allerdings bei der Frage, ob mit der neuen Rolle auch der Versorgungsauftrag neu definiert werden müsse. Ein Antrag des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) wurde nach Diskussion abgelehnt

Der AVWL wollte das ausgeweitete Leistungsspektrum in § 1 Absatz 1 Apothekengesetz (ApoG) mit aufnehmen, also den Versorgungsauftrag über die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten hinaus definieren – und die Apotheke dadurch zugleich vom Angebot der europäischen Versender trennscharf abzugrenzen.

„Wir stellen uns einer Aufgabe, der wir uns tunlichst stellen sollten“, betont Verbandschef Thomas Rochell. „Wenn wir es nicht machen, dann macht es irgendwann jemand anders.“ Jetzt habe die Apothekerschaft politisches Momentum und eine Regierung, die sogar erpicht darauf sei, dass die Apotheke mehr mache.

Den Versandhandel gebe es nun schon seit 20 Jahren, den werde man nicht mehr wegbekommen. Umso wichtiger sei es doch, der Politik etwas an die Hand zu geben, wie man sich abgrenze.

„Büchse der Pandora“

Der Wunsch hinter dem Antrag sei unterstützenswert, erklärte Michael Jung, Jurist bei der Abda. „Ich fürchte aber, so wie der Antrag gestellt ist, wird das Ziel nicht erreicht.“ Im Gegensatz dazu warnte er sogar vor negativen Folgen für die Apothekerschaft.

Für das Leistungsspektrum sei Einiges bereits gesetzlich verankert. Trotzdem sei das Kerngeschäft die Arzneimittelversorgung, wie sie in Absatz 1 ApoG verankert sei. „Wenn Sie dieses Grundgesetz anfassen und aufmachen, dann öffnen Sie ein Fass, das Sie möglicherweise nicht öffnen möchten“, so Jung. Keiner könne sagen, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgehe, denn daran seien auch andere beteiligt. Abgrenzung zum Versandhandel sei völlig richtig, aber das, was in diesem Antrag steht, sei so nicht geeignet.

Auch Göran Donner, Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, erklärte, dass das Hauptgeschäft der Apotheke die Versorgung mit Arzneimitteln sei, „da helfen uns die Dinge, die wir jetzt bekommen, nicht, wenn nur 10 Prozent der Apotheken impfen“. Aktuell seien die Apotheker die Arzneimittelfachleute. Bis andere Themen den Arbeitsalltag ausfüllten, würden noch einige Jahre vergehen. Auch Dr. Reinhard Giese erklärte, die aktuelle Definition sei eine Sicherheitsgarantie, er sehe keine Notwendigkeit, den Paragrafen aufzumachen.

Der Zweck sei zwar unterstützenswert, aber der Antrag berge das Risiko, eine Büchse der Pandora zu öffnen, so Andreas Flöter von der Apothekerkammer Nordrhein. Kurz zuvor hatte der DAT einem Ad-hoc-Antrag zugestimmt, sich gegen jegliche Bestrebung des Dispensierrechts der Ärzte zu wenden. Die Abgrenzung in Artikel 1 sei insbesondere die Abgrenzung gegenüber anderen Berufsgruppen.

„Worin besteht die Gefahr?“, fragt Rochell. „Der Versandhandel hält sich jetzt schon nicht an die Gesetzeslage. Er bleibt Logistiker, das sind wir nun mal nicht, wir haben eine Rolle zu spielen in der Primärversorgung. Das hat die Politik wahrgenommen, was stört uns denn daran, uns dessen anzunehmen? Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen“, appellierte er.

„Wir wollen uns intern damit beschäftigen und darin sehe ich kein Problem“, betonte Jan Harbecke, AVWL. Der internen Beratung stimmten auch andere zu.

Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes, stellte einen Antrag auf das Ende der Besprechung. Der Antrag wurde anschließend abgelehnt.

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