Tumortherapie und Organtransplantation

pDL: Schluss mit knapper zeitlicher Begrenzung

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Berlin -

Wie soll die Gesundheitsversorgung der Zukunft aussehen? Und welche Rolle sollen die Apotheken dabei spielen? Unter anderem will sich die Apothekerschaft künftig stärker auf die Dinge konzentrieren, die die Versender nicht abbilden können. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) liegen gleich mehrere Anträge vor, um pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) weiterzuentwickeln.

Orale Tumortherapie

Aktuell ist die pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie zeitlich auf sechs Monate nach Beginn der Therapie begrenzt. Diese Begrenzung müsse aufgehoben werden, fordert die Apothekerkammer Berlin.

„Die Vertragspartner des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden aufgefordert, die Anspruchsberechtigung für diese pharmazeutische Dienstleistung nicht ausschließlich am Zeitpunkt der Erstverordnung auszurichten, sondern am tatsächlichen pharmazeutischen Versorgungsbedarf der Patient:innen“, heißt es in dem Antrag.

Dazu gehöre ein erneuter Anspruch auf die pDL mindestens alle zwölf Monate sowie zusätzlich bei relevanten Änderungen der onkologischen Medikation.

Komplexe und langfristige Therapie

Orale Antitumortherapien stellten häufig langfristige, komplexe und nebenwirkungsreiche Arzneimitteltherapien dar, begründet der Antragsteller. Viele moderne onkologische Therapiekonzepte, wie zum Beispiel zielgerichtete Therapien oder kombinierte Behandlungsregime, würden über Monate bis Jahre angewendet und erforderten eine kontinuierliche Begleitung.

„Der derzeitige Anspruch auf die pharmazeutische Dienstleistung ist auf die ersten sechs Monate nach Therapiebeginn begrenzt. Diese zeitliche Begrenzung orientiert sich ausschließlich am formalen Zeitpunkt der Erstverordnung und wird der Versorgungsrealität nicht gerecht“, argumentiert die Kammer. Im Langzeitverlauf würden dagegen regelmäßig neue arzneimittelbezogene Problemlagen entstehen, zum Beispiel durch Dosierungsanpassungen aufgrund von Nebenwirkungen, Therapiepausen und Wiedereinleitungen oder der zunehmenden Multimorbidität im höheren Lebensalter.

Außerdem gewinne die Therapietreue mit der zunehmenden Dauer erheblich an Bedeutung. „Studien und Versorgungserfahrungen zeigen, dass Adhärenzprobleme nicht ausschließlich in der Initialphase auftreten, sondern sich häufig erst im weiteren Verlauf entwickeln. Therapiemüdigkeit, Nebenwirkungsbelastung oder eigenständige Dosisanpassungen können den Therapieerfolg gefährden“, betont die Kammer.

Auch späte oder kumulative Nebenwirkungen erforderten eine qualifizierte pharmazeutische Begleitung. „Der alleinige Bezug auf die ersten sechs Monate greift daher zu kurz. Die Apotheke ist für viele onkologische Patient:innen der niedrigschwelligste und kontinuierlichste Ansprechpartner im Versorgungsalltag“, heißt es in dem Antrag. Daher ermögliche eine regelmäßige strukturierte pharmazeutische Betreuung es, arzneimittelbezogene Probleme frühzeitig zu erkennen, Interaktionen zu identifizieren, die sichere Arzneimittelanwendung zu fördern und die Therapietreue nachhaltig zu unterstützen.

Organtransplantation

Auch mit Blick auf die Erweiterte Medikationsberatung bei Organtransplantierten sieht die Kammer Berlin Nachbesserungsbedarf. Auch hier müsse die zeitliche Begrenzung von sechs Monaten nach Neueinstellung oder Therapieumstellung aufgehoben werden. „Die Vertragspartner des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden aufgefordert, die Anspruchsberechtigung für diese pharmazeutische Dienstleistung unabhängig vom Zeitpunkt der Erst-/Neuverordnung eines immunsuppressiven Medikaments zu regeln und stattdessen am tatsächlichen pharmazeutischen Beratungsbedarf der Patient:innen auszurichten und ihnen einen Anspruch auf diese Dienstleistung alle 12 Monate zu gewähren“, heißt es in dem Antrag.

Anpassung an den Versorgungsbedarf

Organtransplantierte Patienten gehören dauerhaft zu einer Hochrisikogruppe bei der Arzneimitteltherapie, denn die lebenslange Immunsuppression ist durch komplexe Therapieschemata, eine enge therapeutische Breite, ein hohes Interaktionspotenzial sowie häufige Therapieanpassungen im Langzeitverlauf gekennzeichnet. Die derzeitige zeitliche Begrenzung der pDL orientiert sich an einem formalen Zeitpunkt, nicht jedoch am tatsächlichen pharmazeutischen Versorgungsbedarf, kritisiert die Kammer. In der Versorgungspraxis kann die Sechs-Monats-Frist zudem dazu führen, dass eine Erbringung der pDL aufgrund längerer Rehabilitationsmaßnahmen zeitlich kritisch oder nicht rechtzeitig möglich ist.

Insbesondere Aspekte der Therapietreue, Adhärenz sowie der korrekten Einnahme spielten im Langzeitverlauf eine zentrale Rolle. „Mit zunehmender Dauer der Therapie steigt das Risiko von Einnahmefehlern, unregelmäßiger Anwendung oder unbeabsichtigten Abweichungen von den Einnahmevorgaben“, erklärt die Kammer. So könnten Lebensveränderungen, Multimorbidität und abnehmende Therapietreue auch erst Jahre nach der Transplantation auftreten und zu relevanten Problemen in der Arzneimittelanwendung sowie im schlimmsten Fall zu einer Abstoßungsreaktion führen.

Zudem nehme die Selbstmedikation im Langzeitverlauf häufig zu. „Der Einsatz von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Phytopharmaka birgt bei immunsuppressiver Therapie ein erhebliches Interaktions- und Sicherheitsrisiko, das regelmäßig einer qualifizierten pharmazeutischen Beratung bedarf“, betont die Kammer.

Zudem könnten relevante nicht-immunsuppressive Therapieänderungen, Krankenhausentlassungen oder die Neueinstellung weiterer Dauermedikation zu jeder Zeit nach der Transplantation einen hohen Beratungsbedarf auslösen. Diese Situationen seien pharmazeutisch ebenso komplex und risikobehaftet wie die frühe Phase nach der Transplantation.

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