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Neue pDL: Apotheken können Pflege stützen

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Berlin -

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht auch die Pflegeversicherung unter massivem Druck. Steigende Kosten, knappe Ressourcen, fehlendes Personal und gleichzeitig enormer sowie wachsender Bedarf durch die alternde Bevölkerung belasten das System. Könnten die Apotheken künftig stärker unterstützen? Die Apothekerkammern Hessen und Berlin sehen hier Möglichkeiten.

Die Landesapothekerkammer Hessen will eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) etablieren, damit Apotheken pflegebezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen strukturiert und vergütet anbieten können. Dazu sollen insbesondere die Beratung bei Pflegegrad-Anträgen und Besuchen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Hilfsmittelberatung sowie die allgemeine pflegerische Begleitung von Patient:innen sowie deren Angehörigen als apothekenpflegerische Kernleistungen definiert werden und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung eingehen.

Apotheken haben fundiertes Wissen

Durch den demografischen Wandel steige die Zahl pflegebedürftiger Menschen kontinuierlich, während gleichzeitig ambulante und stationäre Pflegestrukturen zunehmend unter Druck gerieten. „In diesem Spannungsfeld nimmt die Apotheke vor Ort eine einzigartige Brückenfunktion ein – als niedrigschwelliger, wohnortnaher Anlaufpunkt, der täglich Kontakt zu einem Großteil der pflegebedürftigen Bevölkerung und ihrer Angehörigen hat“, erklärt die Kammer.

Apotheker:innen verfügten durch ihre tägliche Arbeit mit Arzneimitteln über ein fundiertes Bild des gesundheitlichen Zustands der Patient:innen. „Sie kennen die Polypharmazie, die Einschränkungen im Alltag und die sozialen Lebensumstände ihrer Klientel – Wissen, das weit über die reine Arzneimittelversorgung hinausgeht und unmittelbar pflegerische Relevanz besitzt“, heißt es weiter. Daher sei es naheliegend und fachlich geboten, das Potenzial der Apotheken durch eine neue pDL im Pflegebereich nutzbar zu machen.

Konkret sollen Apotheken künftig demnach unterstützend tätig sein, zum Beispiel beim Ausfüllen von Pflegegradanträgen, bei der Formulierung pflegerelevanter Unterlagen, bei der Vorbereitung auf und Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst, bei der Beratung zur Auswahl und Anwendung geeigneter Hilfs- und Pflegemittel oder bei der allgemeinen Orientierung in einem oft unübersichtlichen Pflegesystem. Die Dienstleistung soll gleichermaßen für Betroffene wie für Angehörige gelten.

Die Apotheke vor Ort fungiere damit als niedrigschwellige Schnittstelle zwischen dem selbstständigen Leben zuhause und intensiver ambulanter oder einer stationärer Pflege. Eine gesetzliche Verankerung dieser Leistungen könne damit nicht nur die Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen verbessern, sondern auch die Rolle der Apotheke als unverzichtbaren Gesundheitsdienstleister im Sozialraum nachhaltig stärken, erklärt die Kammer.

„Die Apothekerschaft ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – der Gesetzgeber ist gefordert, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Hausbesuch für pflegende Angehörige

Auch die Kammer Berlin plädiert dafür, Apotheken insbesondere zur Unterstützung pflegender Angehöriger einzubeziehen. Konkret fordert die Kammer in ihrem Antrag die pDL „pharmazeutischer Hausbesuch für pflegende Angehörige“ fest im Leistungskatalog zu etablieren.

Pflegende Angehörige sollen demnach künftig jährlich und bei relevanten Änderungen der Medikation in der Apotheke einen Hausbesuch durch eine:n qualifizierten Approbierten bei den zu Pflegenden beantragen können. Dieser soll neben der pDL „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ auch die Prüfung der tatsächlichen Versorgungssituation im Haushalt, gegebenenfalls die Bereinigung der Arzneimittelbestände, die Einbeziehung der pflegenden Angehörigen und gegebenenfalls die erweiterte Versorgungskoordination beinhalten.

„Die ‚erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation‘ ist Bestandteil der pDL, geht aber mit den oben beschriebenen Komponenten über diese weit hinaus und muss entsprechend höher vergütet werden“, heißt es weiter.

Pflegende Angehörige unterstützen

„Für die immer größer werdende Gruppe der pflegenden Angehörigen gibt es bisher keine strukturierte externe Hilfestellung und Schulung zur optimalen Arzneimittelanwendung im häuslichen Umfeld“, kritisiert die Kammer. Dabei sei es wichtig, die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, um die pflegenden Angehörigen und ihre zu Pflegenden optimal unterstützen zu können.

Für eine funktionierende Arzneimitteltherapie müssten die pflegenden Angehörigen in die Medikation der Patient:innen eingebunden werden: „Wie lagern Arzneimittel richtig, ist die Dosierung klar, gibt es einen aktuellen Medikationsplan, wie stelle ich optimal die individuelle Medikation, was sollte bei der Einnahme beachtet werden, was ist das für ein Arzneimittel? – Viele Fragen, bei denen pflegende Angehörige durch einen Hausbesuch des/der Apothekers/Apothekerin aktiv unterstützt werden“, so die Kammer.

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