Sterilrezepturen

Zyto-Verträge: Strafgebühr bei Verspätung

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Berlin -

Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat in Nordrhein-Westfalen parenterale Zubereitungen aus Apotheken ausgeschrieben. Nach der AOK ist es die zweite Kasse, die mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im Rücken Verträge über Zytostatika-Zubereitungen abschließen will. In Nordrhein könnten onkologische Praxen somit schon ab September je nach Patient von unterschiedlichen Apotheken beliefert werden.

Für die Ausschreibung hat die KBS das Bundesland in 17 Losgebiete unterteilt und für jedes einen Beschaffungsbedarf festgelegt, basierend auf dem Verbrauch von Oktober 2014 bis September 2015. Apotheken können für alle 17 Lose ein Gebot abgeben – erhalten aber maximal acht Zuschläge. Die Zytostatikaversorgung für die KBS-Patienten in Nordrhein-Westfalen würden somit zwischen drei und 17 Apotheken übernehmen.

Die Verträge sollen im September beginnen und zwei Jahre laufen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Apotheken können noch bis zum 22. Juni ein Gebot einreichen. Wie hoch der Umsatz in den kommenden Monaten wird, ist laut KBS „nicht ermittelbar“. Deshalb hat die Kasse in der Ausschreibung einen symbolischen Auftragswert von 1 Euro angegeben.

In einer Tabelle hat die Kasse allerdings für jedes Losgebiet aufgeführt, welche Zytostatika, welche monoklonalen Antikörper und welche sonstigen Wirkstoffe im vergangenen Jahr in welcher Menge verordnet wurden. Apotheken können dann einen prozentualen Abschlag eintragen. In einer Erklärung zum Verfahren gibt die Kasse beispielhaft 20 Prozent an. Beim Arbeitspreis erwartet die Kasse einen pauschalen Eurobetrag als Abschlag.

Aus beiden Beträgen ergibt sich der abzurechnende Gesamtbetrag. Damit sollen sämtliche Leistungen der Apotheke abgegolten sein. Gegebenenfalls anfallender Verwurf muss ebenfalls einkalkuliert werden. Für Wirkstoffe, die nicht aufgeführt sind, gilt zwar weiterhin die Hilfstaxe – aber der reduzierte Arbeitspreis.

Den Zuschlag bekommt die Apotheke mit der höchsten Gesamtersparnis, der Kombination aus den Rabatten auf Wirkstoffe und Arbeitspreis. Die Kasse weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Unterschreiten der Selbstkosten nicht automatisch zum Angebotsausschluss führt. Bei Gleichstand soll das Los entscheiden.

Apotheken, die ein Gebot abgeben wollen, müssen den Vertrag und bis zu sechs Anlagen einschicken, etwa zum ordnungsgemäßen Zustand der eigenen Räume oder der von Unterauftragnehmern oder zur gebildeten Bietergemeinschaft. Sie verpflichten sich, nur in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel zu verwenden.

Mit dem Arzt müssen sich die Apotheken über einen wirtschaftlichen und zweckmäßigen Ablauf der Bestellungen abstimmen. Spontane Bestellungen müssen innerhalb von zwei Stunden in die Arztpraxis geliefert werden. Wenn die Liefertermine nicht eingehalten werden, muss für jede Stunde eine Strafe von 60 Euro gezahlt werden.

Sollte es zu einem Lieferengpass kommen, den die Apotheke selbst verschuldet hat, muss sie für Ersatz sorgen – über eine Filiale, eine andere Apotheke, eine Krankenhausapotheke oder einen Herstellbetrieb. Die Ersatz-Apotheke ist dann auch an die Vorgaben und Preise des Vertrags gebunden. Sonst muss der Vertragspartner die Differenz erstatten.

Die AOK sucht derzeit Vertragspartner in fünf Bundesländern: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein. Die Fristen wurden schon zweimal verlängert, bis morgen können Apotheken noch ein Gebot abgeben. Der Start der Verträge wurde von Juli auf August verlegt.

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