„Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen“, so könnte es künftig auf homöopathischen Mitteln stehen. Die Hamburger SPD fordert in einem Antrag für den Bundesparteitag vom 27. bis 29. Juni unter anderem eine entsprechende Kennzeichnungspflicht sowie die Aberkennung des Arzneimittelstatus für homöopathische Produkte.
Mit dem Antrag „Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate“ wird die Bundestagsfraktion aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass homöopathische Mittel nicht weiterhin mit wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen und über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden.
Um das sicherzustellen, müssten erstens die entsprechenden Gesetze und Regelungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für homöopathische Mittel an die Zulassungskriterien von Arzneimitteln mit klinischem Wirkungsnachweis angepasst werden.
Die zuständigen Behörden sollen außerdem homöopathischen Mitteln den Status als Arzneimittel aberkennen, „so dass Hersteller ihre homöopathischen Produkte nicht mehr als Arzneimittel bewerben dürfen“, heißt es in dem Antrag.
Für homöopathische Mittel und ihre Werbung fordert der Landesverband, eine klare Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis einzuführen. Wie dieser aussehen könnte, dazu gibt es im Antrag gleich ein Beispiel: „Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege!“