Spahn sperrt Apothekenhonorar Patrick Hollstein, 25.09.2018 17:54 Uhr
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EK plus 1 Euro: Um Impfstoffverträge zu verhindern, will Jens Spahn das Honorar festschreiben. Foto: Elke Hinkelbein
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Kosteneinsparungen statt sichere Patientenversorgung: Der BPI-Vorsitzende Martin Zentgraf kritisiert die neue Impfstoffregelung des Bundesgesundheitsministeriums. Foto: Christof Stache
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Mit der AOK Nordost liegt der BPI wegen des Themas schon seit Monaten über Kreuz. Die Kasse hat nämlich eine Vereinbarung mit ... Foto: APOTHEKE ADHOC
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... dem Berliner Apotheker-Verein unter Verbandschef Dr. Rainer Bienfait geschlossen. Foto: Christof Stache
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Die sieht vor, dass tetravalenter Grippeimpfstoff nur bis 10,95 Euro erstattet wird – der Preis von Mylans Produkt. Für die Kritiker kommt das einem exklusiven Rabattververtrag gleich. Foto: Christof Stache
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Neue Empfehlung: Die STIKO spricht sich für den quadrivalenten Influenzaimpfstoff aus und veröffentlicht die wissenschaftliche Begründung. Foto: RKI
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Bislang konnten die tetravalenten Impfstoffe zur Injektion jedoch erst ab einem Alter von drei Jahren verabreicht werden. Foto: CDC/James Gathany
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Zugelassen sind die Vakzine zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung einer echten Virusgrippe. Die STIKO spricht sich für den tetravalenten Influenzaimpfstoff aus. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Injektion erfolgt intramuskulär oder subkutan. Kinder jünger als neun Jahre, die zum ersten Mal gegen die echte Grippe immunisiert werden, sollen vier Wochen nach der ersten Injektion eine zweite Dosis erhalten – so die Empfehlung bislang. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Herstellung von Impfstoffen ist komplex und aufwendig – und dauert lange. Foto: GSK
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Die einzigen Vakzine, die im lebenden Organismus hergestellt werden und diesen zerstören, sind Grippeimpfstoffe. Foto: GSK
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Die Viren werden in befruchteten Hühnereiern vermehrt. Die Eier werden zunächst elf Tage bebrütet, ... Foto: GSK
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... dann werden die Grippeviren eingespritzt. Foto: GSK
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Die Viren werden dann gesammelt und in mehreren Schritten aufbereitet. Foto: GSK
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Alle Lebendimpfstoffe werden in tierischen Zellen produziert. Foto: GSK
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Für die meisten Impfstoffe werden Zellkulturen verwendet. Foto: GSK
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Die notwendigen Zellkulturen werden über Jahre weiter passagiert. Foto: GSK
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Eine Zellkultur aus Hundenieren, die sogenannten MDCK-Zellen, wird für die Herstellung des Grippeimpfstoffs Optaflu verwendet. Foto: GSK
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Die Zelllinie stammt aus dem Jahr 1958. Foto: GSK
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Für Vegetarier und Veganer ist das problematisch: „Da es zu den Herstellungsverfahren bislang keine Alternativen gibt, kann kein Impfstoff die Kriterien für die Bezeichnung vegetarisch oder gar vegan erfüllen“. Allerdings gibt es bereits ein Vakzin auf Pflanzenbasis: 2006 hat die FDA einen Impfstoff gegen die Newcastle-Seuche bei Hühner zugelassen, der in Tabakpflanzen hergestellt wird. Foto: Dirk Mahler/Fraunhofer
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Trotz aller Ansätze: „Derzeit ist kein in Pflanzen produzierter Impfstoff zugelassen“, so das Fazit bei GSK. Foto: GSK
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Doch selbst wenn es einen vegetarischen oder veganen Impfstoff gäbe, „erfordert die Gesetzgebung die Durchführung von Tierstudien während der Entwicklung von Impfstoffen“. Foto: Wikipedia
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Die WHO empfiehlt jedes Jahr im Februar und September Viren für die Aufnahme in Grippeimpfstoffen für die jeweilige Grippesaison in der nördlichen und südlichen Hemisphere. Foto: WHO
Berlin - Rabattverträge für Impfstoffe sind verboten, auch Apotheken sollen keine Vereinbarungen mit den Krankenkassen mehr schließen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in den Kabinettsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eine Regelung aufgenommen, die solche Verträge unattraktiv macht.
Demnach sollen Kassen und Apothekerverbände zwar weiterhin Verträge über die Versorgung der Arztpraxen mit Impfstoffen schließen können. Allerdings sollen die Apotheken nur noch den „tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis, höchstens jedoch den Apothekeneinkaufspreis“ abrechnen können. Dazu sollen eine „Apothekenvergütung von einem Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer“ erstattet werden.
„Die Krankenkasse können von der Apotheke Nachweise über Bezugsquellen sowie die tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise und vom pharmazeutischen Unternehmer Nachweise über die Abnehmer, die abgegebenen Mengen und die vereinbarten Preise für Impfstoffe verlangen“, heißt es in der neu aufgenommenen Regelung im Kabinettsentwurf.
Im Referentenentwurf war noch eine andere Regelung vorgesehen. Demnach sollten die Kassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Auch damit sollten exklusive Verträge ausgeschlossen werden; allerdings tauchte die Befürchtung auf, dass es zu Preisabsprachen kommen könnte.
Wie viel die Kassen nun womöglich mehr ausgeben müssen, kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht beziffern, schon weil in dieser Saison erstmals der tetravalente Impfstoff zum Einsatz kommt. Eventuellen Mehrkosten stünden aber verminderte Ausgaben durch den zusätzlichen gesetzlichen Abschlag auf die Preise für Impfstoffe gegenüber, heißt es. „Die Vergütung der Apotheken von einem Euro je Impfdosis bei der Abgabe von Impfstoffen an Ärzte entspricht weitgehend bestehenden Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisation der Apotheker auf Landesebene.“
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