Eine Steuer von einigen Cent auf stark gezuckerte Limonaden und Colas? Dafür werben Medizinexperten und Verbraucherschützer schon seit Jahren, um Anreize für eine gesündere Ernährung zu setzen – und ebenso lange wehrt die Branche Rufe danach vehement ab. Gibt es jetzt aber vielleicht ein Momentum, dass sich in Sachen Zuckersteuer doch etwas tut? Für geplante Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben liegt ein Vorschlag dazu auf dem Tisch und daneben eine Initiative im Bundesrat. Die Befürworter machen Druck.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch sieht den Ball bei Lars Klingbeil (SPD). „Der Finanzminister muss jetzt einen konkreten Gesetzentwurf für eine Zuckersteuer vorlegen“, sagte Expertin Luise Molling der Deutschen Presse-Agentur. Eine Steuer zahle sich doppelt aus: „Sie senkt ernährungsbedingte Krankheitskosten und bringt Einnahmen, die in bessere Gesundheitsvorsorge investiert werden können.“ Ein aktueller Appell, den laut Foodwatch 4000 Ärztinnen und Ärzte unterstützen, richtet sich auch an die Ministerpräsidenten.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte: „Die Bundesregierung sollte diese Chance nutzen – insbesondere zum Schutz der Gesundheit unserer Kinder.“ In Praxen und Kliniken sehe man Folgen ernährungsbedingter Krankheiten wie Übergewicht, Diabetes und Karies täglich, heißt es im Appell. Zuckergesüßte Getränke spielten eine zentrale Rolle, weil sie große Mengen freien Zuckers in kurzer Zeit lieferten, ohne zu sättigen. „Prävention muss deshalb dort ansetzen, wo besonders wirksame und bevölkerungsweite Effekte erreichbar sind.“
Dass jetzt überhaupt eine politische Dynamik entstanden ist, war vor einigen Wochen nicht wirklich abzusehen. Beim CDU-Bundesparteitag im Februar blitzte der schleswig-holsteinische Landesverband mit einem Antrag für eine Limosteuer ab. Und Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bekam aus der Parteiführung zu hören, eine Zuckersteuer sei „grüne Bevormundungspolitik“.
Günther legte dann aber nach und brachte eine Initiative in den Bundesrat ein. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Informationskampagnen seien wichtig, hätten jedoch nur begrenzte Wirkung gezeigt, heißt es darin. Daher bedürfe es gezielter, marktwirtschaftlicher Anreize. „Es geht darum, Herstellern einen klaren Grund zu geben, Rezepturen zu verändern“, sagte Günther. Der Antrag zielt darauf, die Bundesregierung zur Einführung einer Steuer aufzufordern. Ob der Bundesrat diese Position einnimmt, ist offen.
Bewegung auf Bundesebene gibt es auch schon – nämlich im Zuge des geplanten Sparpakets, das die gesetzlichen Krankenkassen von immer höheren Ausgaben entlasten soll. Eine Expertenkommission von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) legte Ende März diverse Empfehlungen vor, und die letzte mit Nummer 66 lautet: „Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke“. Geschätzte Mehreinnahmen: 450 Millionen Euro jährlich, die am besten auch der solidarischen Krankenversicherung zukommen sollten.
Warken nahm den Ball auf und verkündete, sie sei „sehr dafür“, das Thema Zuckersteuer anzugehen. Das finde im Moment nicht ohne Diskussionen statt. „Aber unter Präventionsgesichtspunkten meine ich schon, dass wir da jetzt einen Schritt weitergehen müssen.“ Da sie nicht federführend sei, könne sie es in ihrem Gesetz nicht regeln. Darüber werde man in der Regierung aber reden.
Inwiefern überhaupt auch Steuern als Spar-Werkzeuge eingesetzt werden, könnte bald klar werden. Warkens Gesetzentwurf soll nach dem Zeitplan der Koalitionsspitzen an diesem Mittwoch ins Kabinett kommen. Danach sind dann die schwarz-roten Fraktionen bei den Beratungen im Bundestag am Zug. Aus dem Finanzressort wurden vorerst keine Signale zur Zuckersteuer bekannt. Ernährungsminister Alois Rainer (CSU) bekräftigte sein prinzipielles Nein.
Wie eine Zuckersteuer aussehen könnte, hat die Expertenkommission gleich mit vorgeschlagen. Steuerfrei bleiben sollten demnach Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Bei 5 bis unter 8 Gramm sollten 26 Cent Steuer je Liter Getränk fällig werden, bei 8 Gramm Zucker und mehr dann 32 Cent. Die Steuerhöhe sollte jährlich an die Inflation angepasst werden. Ausgenommen werden sollten 100-Prozent-Fruchtsäfte und Getränke mit Süßstoffen. Um den Anreiz zum Umstellen zu Rezepturen mit weniger Zucker zu maximieren, sollte die Steuer beim Hersteller erhoben werden, der das Getränk in Verkehr bringt.
In die aktuelle Debatte hat sich auch die Wirtschaftsseite eingeschaltet. In einer Stellungnahme mit Blick auf die Bundesratsinitiative warnen Verbände von Getränkeproduzenten über Gastronomie und Bauern bis zur Werbebranche vor „symbolischer Steuerpolitik“ und tiefen Eingriffen in die Konsumfreiheit und Marktmechanismen. Eine Zuckersteuer bedeute in Zeiten hoher Preise eine Zusatzbelastung für Verbraucher. Übergewicht und Erkrankungen, die durch Ernährung mit bedingt sind, seien komplexe Herausforderungen, bei denen man nicht durch „isolierte Verteuerung einzelner Produkte“ ansetzen könne.
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