Bis Ende 2021 will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit einführen. Bei Apothekern und Ärzten führt das vermutlich zu neuem Aufwand. Jetzt kündigt die Bundesregierung an, eine zusätzliche Honorierung für die beteiligten Leistungserbringer zu prüfen. In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat das Bundesgesundheitsministerium seine ePA-Pläne konkretisiert.
In einem zweiten E-Health-Gesetz sollen Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Das sieht bereits der Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. In der ePA soll das bisher im Rahmen der Gematik noch separat vorgesehene Patientenfach „organisatorisch und begrifflich mit der elektronischen Patientenakte zu einer umfassenden Anwendung" zusammengeführt werden, so die Antwort der Bundesregierung.
Auf diese Anwendung sollen Versicherte neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen „selbstständigen Zugriff, zum Beispiel auch mit Smartphones oder Tablets“ erhalten. Bis zum Jahresende muss die Gematik die Rahmendaten für die ePA definieren. Auf dieser Grundlage „können Anbieter von elektronischen Patientenakten innovative Lösungen entwickeln und im freien Wettbewerb in den Markt bringen“, so die Bundesregierung.
Verschiedene Krankenkassen haben bereits eigenen ePA entwickelt: Mehrere gesetzliche und private Krankenkassen haben sich mit über die App „Vivy“ zusammengetan. Darüber sollen Patienten etwa Befunde, Laborwerte und Notfalldaten speichern und abrufen können. Zu den Kassen gehören Allianz, DAK, Bahn BKK, IKK Classic, Barmenia, Gothaer und die Süddeutsche Krankenversicherung. Auch die TK und das AOK-Lager bieten eigene ePA-Apps an.
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