Digitalisierung

Konzept für elektronische Patientenakte steht

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Berlin -

Das Gerüst der elektronischen Patientenakte (ePA) steht: Krankenkassen und Ärzte haben sich mit dem Gesundheitsministerium auf ein Grundkonzept geeinigt. Spätestens ab 2021 sollen Patienten nicht nur über die Versichertenkarte, sondern auch über mobile Endgeräte Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten. Dazu wurde jetzt die Schaffung gemeinsamer Standards verabredet, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eine dreiseitige Absichtserklärung.

Hinter der Absichtserklärung steht allerdings die Warnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Ausgestaltung der Digitalakte an sich ziehen, falls sich Ärzte und Kassen wie in der Vergangenheit nicht einigen können. Spahn hatte bereits erklärt, er wolle, dass gesetzlich Versicherte spätestens ab 2021 generell auch per Handy und Tablet ihre Patientendaten einsehen können. Eigene Angebote für elektronische Gesundheitsakten hatten bereits mehrerer Krankenkassen vorgestellt, ­ unter anderem auch die AOK.

AOK-Chef Martin Litsch sagte der Zeitung: „Ein Zurück ohne Gesichtsverlust gibt es nicht.“ Für die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, verdeutlicht die Einigung, dass Ärzte und Kassen „gemeinsam an dem weiteren Auf- und Ausbau des sicheren Gesundheitsnetzes und seiner Anwendungen arbeiten“. Die Digitalakte zur Vernetzung von Gesundheitsdaten werde „ein Meilenstein in der Modernisierung der Patientenversorgung“.

Der „Letter of Intent“ sieht eine Aufgabenteilung vor: Die Gesellschaft zum Aufbau der Telematikinfrastruktur (Gematik) soll grundlegende technische Standards und einheitliche Schnittstellen definieren. Darauf setzen die Kassen mit ihren Patientenakten auf. Ein Arbeitskreis, der vom GKV-Spitzenverband koordiniert wird, legt die Struktur der Digitalakten fest. Neben einem Standardbereich für medizinische Daten wie Arztbefunde oder Röntgenbilder soll es einen Kassenbereich für Quittungen oder Informationen zu Bonusprogrammen geben.

Schließlich sollen auch die Versicherten ein eigenes Fach bekommen, in dem sie beispielsweise Fitnessdaten hinterlegen können, die sie mit einer Smartphone-App messen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Aufgabe, Details zur Speicherung der medizinischen Daten „im Benehmen“ mit anderen Leistungserbringern wie den Krankenhäusern sowie dem GKV-Spitzenverband festzulegen. Die Formate sollen sich dabei an internationalen Standards orientieren. Die Datenhoheit liegt bei den Patienten: Sie entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf. Wechseln sie die Kasse, können sie sämtliche Daten in eine neue Akte mitnehmen.

Verschiedene Krankenkassen haben bereits eigenen ePA entwickelt: Mehrere gesetzliche und private Krankenkassen haben sich mit über die App „Vivy“ zusammengetan. Darüber sollen Patienten etwa Befunde, Laborwerte und Notfalldaten speichern und abrufen können. Zu den Kassen gehören Allianz, DAK, Bahn BKK, IKK Classic, Barmenia, Gothaer und die Süddeutsche Krankenversicherung. Auch die TK und das AOK-Lager bieten eigene ePA-Apps an.

Die Vernetzung der auf Ärzte, Krankenhäuser und Kassen verstreuten Patientendaten ist in Deutschland schwer im Verzug. Die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der Aufbau des Datennetzes verschlangen seit 2004 mehr als 2,7 Milliarden Euro. Die mehr als 70 Millionen Kassenpatienten in Deutschland tragen die Chipkarte bereits seit Jahren mit sich herum, ohne dass sie davon einen Mehrwert hätten.

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