Heute ist auch der letzte Teil des Apothekenreformpakets, die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit steht nun auch den künftigen Honorarverhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem DAV nichts mehr im Wege – und auch Skonti werden nun wieder gestattet. Doch ein großes Problem für die Branche bleibt: der Druck durch ausländische Versender, kritisiert die Abda.
„Eine verlässliche Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen erfordert klare Zukunftsaussichten für die Apotheken“, so Abda-Präsident Thomas Preis. Die neue Verordnung komplettiere das Apothekenreformpaket, das den 16.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigten mehr Verantwortung in der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen übertrage. Für die Apotheken sei in der Verordnung zudem besonders wichtig, dass das Apothekenhonorar ab 2028 jährlich mit den Krankenkassen neu verhandelt werden kann und die Apothekerschaft nicht erneut jahrelang von Inflation und Kostensteigerungen abgekoppelt werde.
„Wir begrüßen diese wichtige Neuregelung auch, um das jahrelange Apothekensterben zu stoppen und besonders den jungen Apothekerinnen und Apothekern wieder eine wirtschaftliche Perspektive bei der Neugründung oder Übernahme von Apotheken zu geben“, so Preis weiter.
Zudem sei es richtig, dass Arzneimittelhersteller, Großhändler und andere Lieferanten den Apotheken wieder handelsübliche Skonti gewähren dürfen. „Das verschafft den Apotheken etwas mehr Bewegungsfreiheit in ihren betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.“
Preis warnt jedoch davor, dass der Versandhandel trotz der Apothekenreform auch künftig ein Störfaktor für die flächendeckende Versorgung bleibe: „Durch die Apothekenreform werden die Patientinnen und Patienten künftig einerseits noch mehr von den Leistungen der Apotheken profitieren können. Andererseits wurde mit der Reform leider eine weitere Chance verpasst, den Versandhandel angemessen zu regulieren.“ So werde zwar in der Apothekenbetriebsordnung weitere Vorgaben zum Transport und zur Auslieferung von kühl- und kühlkettenpflichtigen Medikamenten gemacht, aber gerade bei ausländischen Anbietern sei das für die deutschen Aufsichtsbehörden nur schwer zu prüfen und zu ahnden.
„Der Versandhandel aus dem Ausland unterläuft durch Boni oder Rabatte unter anderem durch Verzicht auf die Zuzahlung beständig die gesetzliche Preisbindung. Er ist und bleibt ein Störfeuer für die flächendeckende, wohnortnahe und vollumfängliche Arzneimittelversorgung, auf die alle Menschen in Deutschland ein Anrecht haben“, kritisiert Preis.
Die Verordnung wird zum überwiegenden Teil morgen in Kraft treten.
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