Die Vorgaben sind „sinnbefreit“

Pharmazierat: Präqualifizierung ist unnötig

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Berlin -

Die Abgabe von Hilfsmitteln erfordert eine vorherige Präqualifizierung der Apotheke. Das Verfahren dauert mitunter Monate – auch weil die Prüfung teilweise kuriose Nachweise verlangt. Ein Pharmazierat, der auch selbstständiger Apotheker ist, kritisiert die Audits: Die Präqualifizierung gehe an der Realität vorbei. Die Apotheken würden von der Aufsicht ausreichend kontrolliert.

Der Prozess der Präqualifizierung einer Apotheke treibt so manche Inhaber:in an den Rand der Verzweiflung. Nachweise wie Fotos oder Beschreibungen werden mitunter nicht akzeptiert und wieder und wieder eingefordert. „Oftmals sind die Vorgaben leider sinnbefreit“, sagt der Pharmazierat. „Dass ein Beratungsraum nur dann als blickdicht bezeichnet werden kann, wenn niemand Einsicht hat, ist selbstverständlich klar.“ Wenn aber ein Oberlicht in 2,5 Meter Höhe kritisiert werde, weil man durchsehen könnte, gehe dies an der Realität vorbei. „Wenn ich Bandagen abgeben möchte, brauche ich eine behindertengerechte Toilette, nicht zu vergessen Spiegel und Bohrmaschine.“ Auch eine Werkstatt sei bereits gefordert worden. Der Aufwand der Präqualifizierung führe dazu, dass Apotheken die Versorgung nicht mehr übernehmen wollten und den Vortritt den Sanitätshäusern überließen, ist der Pharmazierat überzeugt.

Wer seinen Kund:innen Hilfsmittel anbieten will, muss von einer akkreditierten Stelle geprüft werden. Denn laut Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen Leistungserbringer wie Apotheken, Hörakustiker oder Sanitätshäuser nur Vertragspartner der Krankenkassen sein, wenn sie „die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen“. Die Ergebnisse des Präqualifizierungsverfahrens werden an den GKV-Spitzenverband übermittelt, der wiederum die Krankenkassen informiert. Eine Statistik darüber, wie viele Apotheken aktuell Hilfsmittel abgeben dürfen, gebe es nicht, sagt eine Sprecherin.

Mehrere Firmen bieten eine Präqualifizierung an, die wiederum maximal fünf Jahre gültig ist. In diesem Zeitraum finden zwei Überwachungen statt. Neue Versorgungsbereiche erfordern einen Änderungsantrag, genauso wie ein Inhaberwechsel. Die Abda-eigene Agentur für Präqualifizierung (AfP) ist laut eigenen Angaben Marktführer. Seit Mai 2019 werden die Präqualifizierungsstellen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) geprüft und überwacht. Mit der Akkreditierung dieser Stellen sollte ein „Beitrag zur Sicherung der Hilfsmittelversorgungsqualität in Deutschland“ geleistet werden.

Dem Pharmazierat zufolge entstehen bei den Audits oder den Re-Präqualifizierungen oft Fragen. Die akkreditierte Stelle dürfe aber nicht beraten, „was schon in der Warteschleife des Telefonmenüs verkündet“ werde. Bei Rückfragen bleibe den Inhaber:innen also nichts anderes übrig, als sich an den Apothekerverband oder die Pharmazieräte zu wenden. Der Apotheker kritisiert die ungleichen Vorgaben: „Während ein Bestandsschutz seitens der Aufsichtsbehörden gilt, wie zum Beispiel eine nicht herstellbare Barrierefreiheit, wird dies von der Präqualifizierungsstelle nicht anerkannt.“ Bei einem Inhaberwechsel müsse nicht nur ein Änderungsantrag erfolgen, sondern die komplette Präqualifizierung neu beantragt werden.

Die relevanten zu prüfenden Kriterien fänden sich alle in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), wie etwa der geforderte Betrieb eines Qualitätsmanagementsystems „entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten“. Auch die Räume würden bei regelmäßigen Inspektionen der Aufsicht kontrolliert. Das werfe die Frage auf, „wieso die Apotheken durch eine zusätzliche Stelle geprüft werden sollen“, sagt er. „Dass Apotheken durchaus flexibel und schnell reagieren, haben sie in der Pandemie-Krise durchaus unter Beweis gestellt. Dies liegt daran, dass man heute gut strukturiert und organisiert sein muss.“

Bei der Präqualifizierung würden Apotheken mit „Garagenfirmen“ in einen Topf geworfen. „Wäre es hier nicht wichtig und richtig, dass die Standesvertretung die Apotheken unterstützt, damit wir als auch zukünftig als zuverlässiger Leistungserbringer in Krisenzeiten agieren können?“ Die zunehmende Digitalisierung biete auch für die Hilfsmittelversorgung Chancen. „Könnte eine Beratung vielleicht online erfolgen, wenn nötige Voraussetzungen wie die geforderte Barrierefreiheit nicht erfüllt werden können?“

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