Notdienstpauschale

PKV: Keine Extra-Vergütung für Notdienste

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Berlin -

Über die Beteiligung der Selbstzahler am Notdienstfonds war in den vergangenen Wochen heftig diskutiert worden. Bislang haben die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu dem Thema geschwiegen. In seiner Stellungnahme zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) übt der PKV-Verband nun heftige Kritik an der Notdienstpauschale. Aus Sicht der Privatversicherer dürfte die Dienstbereitschaft der Apotheker überhaupt nicht pauschal vergütet werden.

Der PKV-Verband bezeichnet den „Übergang zur pauschalen Mehrvergütung bloßer Dienstbereitschaft“ als problematisch. Dies widerspreche dem für alle „Gesundheitsdienstleister“ geltenden Grundprinzip, wonach nur tatsächlich erbrachte Leistungen zu vergüten seien.

Der PKV-Verband weist zudem darauf hin, dass die Apotheker gesetzlich zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet seien. Durch die besondere Stellung der Apotheker im deutschen Gesundheitswesen, „insbesondere durch die Apothekenpflicht bei der Abgabe von Arzneimitteln“ sei diese Verpflichtung auch gerechtfertigt, heißt es in der Stellungnahme. Würden alle Heilberufler diesen Anspruch erheben, müssten die Versicherten mit „unübersehbaren Kosten“ rechnen.

Insbesondere die technische Beteiligung der Privatversicherten am Notdienstfonds hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Monaten beschäftigt: Für den Vorschlag, das Geld für den Notdienstfonds bei den Versicherungen einzutreiben, holte sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bei den Verfassungsressorts eine Absage ab.

Der PKV-Verband begrüßt die Entscheidung des Ministeriums, von diesem Plan abgerückt zu sein. Schließlich sei die Verteilung der Mittel und die Verwaltung des Fonds „Sache der Apothekerschaft“ und müsse daher „Einrichtungen der Apothekerschaft“ übertragen werden. „Eine Einbeziehung von Daten oder Meldewegen der privaten Krankenversicherungsunternehmen oder ihrer Einrichtungen als Kostenträger würde dieser Verantwortlichkeit nicht gerecht“, so der Verband.

Aber auch mit der Entscheidung, das Geld für die Pauschale aus einer Erhöhung des Fixhonorars zu generieren, ist der PKV-Verband nicht zufrieden. Schließlich sei die Finanzierungsverantwortung des Notdienstes ebenfalls originäre Aufgabe der Apothekerschaft.

Wie zuvor der GKV-Spitzenverband moniert auch der PKV-Verband, dass die Versicherten nun doppelt belastet würden. Es sei „systemwidrig“, dass weiterhin eine Notdienstgebühr erhoben werde. Die Privatversicherer stellen auch die Höhe der Pauschale in Frage: Der Gesetzentwurf konkretisiere erstens nicht, inwiefern ein Finanzierungsbedarf überhaupt bestehe. Zweitens enthalte er auch keine Angaben dazu, nach welchen Maßstäben der Betrag von 16 Cent ermittelt worden sei.

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