Koalitionsausschuss

Merz: GKV-Sparpaket kommende Woche abschließen

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Berlin -

In der kommenden Woche soll das GKV-Sparpaket im Bundestag und im Bundesrat abschließend beschlossen werden, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Morgen nach dem Koalitionsausschuss. Die nächste große Reform werde nun die Rentenreform sein. Man wolle alle 33 Vorschläge der Rentenkommission bis zum Jahresende umsetzen.

Im Koalitionsausschuss habe man gestern zunächst vereinbart, die 33 Vorschläge der Rentenkomission umzusetzen – „mit einem konkreten Zieldatum“, erklärte Merz. Bis zum Ende des Jahres solle das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. „Das ist die zweite große Reform nach der Gesundheitsreform, nach der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die wir noch vor der Sommerpause endgültig auf den Weg bringen wollen – mit Entscheidungen in der nächsten Woche sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat“, versicherte Merz.

Ziel der Sparreform ist es, erneute Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge zu verhindern. Über dafür vorgesehene Milliarden-Einschnitte bei den Gesundheitsausgaben ringen die schwarz-roten Fraktionen schon im regulären parlamentarischen Verfahren.

Vorgesehen ist, die Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Gelingen soll dies über Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche. Auf die Versicherten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Höherer Pauschalsteuersatz auf Minijobs

Auch die angekündigte Steuerreform soll zügig angegangen werden. Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten – beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.

Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben.

Außerdem soll der Pauschalsteuersatz bei den Minijobs von 2 auf 5 Prozent angehoben werden. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer wird es nicht geben.

Höherer steuerlich begünstigter Feiertagszuschlag

Für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag will die Bundesregierung die Obergrenzen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 1. Januar 2027 erhöhen. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.

Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig außerdem eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer.

Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht.

Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.

Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm „Zweite Chance“ entwickelt werden.

Wachstum und Gerechtigkeit

Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.

Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Dazu will die Koalition konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutzgrundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche der Datenverarbeitung – etwa Kundenlisten von Handwerkern – von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Das soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten etwa in Vereinen gelten.

Bürokratieabbau

Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden.

Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind.

Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.

Wahlrecht

Zur Reform des Bundestagswahlrechts, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wurde nichts beschlossen. Das stehe noch aus, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Entscheidungen seien hier aber auch erst bis zum Frühjahr kommenden Jahres nötig.

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