BTM-Retaxationen

Merkzettel zu BTM-Rezepten

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Berlin -

Die Fallstricke bei der Abgabe von Betäubungsmittel-Rezepten sind vielfältig. Da viele Apotheker und Ärzte wegen der jüngsten Retaxierungswelle einiger Betriebskrankenkassen verunsichert sind, hat die Bundesopiumstelle eine praktische Anleitung für Ärzte zum Ausfüllen der Rezepte veröffentlicht. Den Apotheken kann dies jedoch nur mittelfristig helfen.

 

„Viele Fehler beim Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte können vermieden werden, wenn sich Ärzte und Apotheker schon im Vorfeld umfassend informieren“, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. „Wenn Ärzte und Apotheker, die von einer Retaxierung betroffen sind, eine konkrete rechtliche Bewertung ihrer Einzelfälle benötigen, sollten sie sich allerdings direkt an ihre jeweilige Landesgesundheitsbehörde wenden, da die Bundesopiumstelle hierzu keine Auskünfte geben kann“, so Cremer-Schaeffer.

Ärzte können eigene Fehler direkt auf der Verschreibung ausbessern und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen. Die Apotheker dürfen laut Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Patientenangaben ändern oder ergänzen, wenn der Patient die Angaben nachweist oder glaubhaft versichert. Alle weiteren fehlerhaften oder unleserlichen Angaben dürfen vom Apotheker jedoch nur nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt präzisiert werden. Diese Änderungen sind von beiden auf den jeweiligen Rezeptdurchschlägen zu vermerken.

Zu den Krankenkassen, die derzeit verstärkt BTM-Rezepte kontrollieren, zählt die Novitas BKK. Die Kasse erklärt in einem eigenen Papier „Fragen und Antworten zum Thema Betäubungsmittelrezepte (BTM)“, dass Apotheken im Notfall auch ohne Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben mit Ausnahme des Ausstelldatums ändern dürfen. Die Klärung mit dem Arzt müsse dann am nächsten Werktag erfolgen. Schickt ein Apotheker den Patienten hingegen wieder zurück in die Praxis, ohne den Arzt anzurufen, so sei dies „reine Schikane“.

Aus Sicht der Novitas BKK geschieht die systematische Prüfung der BTM-Rezepte „vorrangig um der Sicherheit unserer Versicherten willen“, heißt es in dem Papier. Geld sei allerdings ein Druckmittel: „Wir wollen erreichen, dass die betroffenen Apotheken ihre Prozesse anpassen, und das werden sie umso eher tun, je nützlicher es für sie ist.“ Nach Deckung der Prüfungskosten werde sicher ein Ertrag bleiben, aber das sei ein einmaliger Effekt, so die Novitas BKK. „Deshalb war für uns von vornherein klar: Wenn es vorrangig um das Geld ginge, würde es sich nicht lohnen“, heißt es.

 

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