Im Bezirk Nordrhein kocht der Streit um die Kammerbeiträge gerade erst hoch, in anderen Bundesländern reagieren die Berufsvertretungen bereits auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) aus dem vergangenen Jahr: Niedersachsen erlässt den Inhaberinnen und Inhabern jetzt wegen eines guten Jahresabschlusses zwei Monatsbeiträge.
Die Kammer konnte das Haushaltsjahr 2025 nach eigenen Angaben mit einem deutlichen Überschuss abschließen. „Daher stimmte die Kammerversammlung der Empfehlung von Vorstand und Finanzausschuss zu, den Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern im Beitragsjahr 2026 zwei Monatsbeiträge zu erstatten“, so die Mitteilung an die Mitglieder. Der jeweilige Betrag wurde im Mai mit dem ersten Quartalsbeitrag verrechnet.
Auf Nachfrage bestätigt die Kammer den Schritt, will sich aber zu den Hintergründen oder zu den Details des Jahresabschlusses nicht äußern: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zahlen nicht veröffentlichen.“
Auch in Hessen können sich Kammermitglieder über ihre Beitragsbescheide freuen: Die Delegiertenversammlung hatte bereits im November beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 um die Hälfte zu reduzieren. „Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung muss die Landesapothekerkammer Hessen bestehende Finanzreserven abschmelzen“, hieß es zur Begründung. Es handelt sich aber um keine dauerhafte Senkung.
Das VG hatte im vergangenen Jahr die Beitragsbescheide der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) für die Jahre 2021 bis 2024 für rechtswidrig erklärt, da die Kammer mit überzogenen Rücklagen unzulässigerweise ein Vermögen angehäuft habe. Die Beitragsbescheide eines klagenden Apothekers für die Jahre 2021 bis 2024 wurden daher insgesamt aufgehoben. Da die Rechtslage eindeutig sei, hat das Verwaltungsgericht sogar eine Berufung nicht zugelassen. Doch statt die Entscheidung umzusetzen, wehrt sich die Kammer mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gegen das Urteil.
Parallel klagen etliche Mitglieder – teilweise gemeinsam als sogenannte Streitgenossenschaft – vor den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten in den Kammerbezirken Nordrhein und Westfalen-Lippe gegen die zuletzt verschickten Bescheide für das vergangene Jahr. Darunter sind alleine im Kammerbezirk Nordrhein mehr als 90 Apothekerinnen und Apotheker, die Mandanten der Kanzlei Dr. Bellinger & Kollegen aus Düsseldorf sind. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Mandanten ihrer Kanzlei in dieser Angelegenheit.
Hinzu kommen rund 20 Kolleginnen und Kollegen aus dem Kammerbezirk Westfalen-Lippe, die ebenfalls Mandanten von Bellinger sind und absprachegemäß von Rechtsanwältin Jasmin Theuringer aus Düsseldorf vertreten werden. Auch Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joachim Wüst, der bereits vier weitere Klagen für die Jahre 2021 bis 2024 führt, hat für das 2. Quartal 2025 für ein Dutzend Kolleginnen und Kollegen Klagen eingereicht.