Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) sucht eine neue Prüfstelle für Abrechnungen aus den Apotheken. Der Vertrag ist auf nicht weniger als zehn Jahre angelegt. Und anders als bei den Rabattverträgen ist neben dem Preis auch die Qualität ein Zuschlagskriterium.
Die SBK sucht einen Dienstleister für die Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB V). Dazu gehören die Datenannahme und -verarbeitung der von den Leistungserbringern übermittelten Daten, die sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen sowie die ordnungsgemäße Bezahlung der geprüften Abrechnungen. Weiterer Bestandteil der Dienstleistung ist die revisionssichere Archivierung der Abrechnungsdaten sowie der physischen und digitalisierten Verordnungsblätter. Außerdem wünscht sich die Kasse Anwendungen etwa für die Einsichtnahmen in die Daten, Auswertungen und Berechnungen von Erstattungsbeträgen.
Laut Kasse ist zusätzlich mit rund 20.000 Rezepten zu rechnen, bei denen die Versicherten in Vorleistung gegangen sind und die zur Kostenerstattung bearbeitet werden müssen. Auch einige optionale Leistungen können angeboten werden.
Die Frist zur Einreichung von Angeboten läuft bis zum 5. Juni, der Vertrag soll eine Laufzeit von 120 Monaten haben.
Der Preis ist nur eins von zwei Zuschlagskriterien: Genauso stark gewichtet werden verschiedene Qualitätsparameter. Das ist nicht ungewöhnlich: Immer dann, wenn es um das eigene Geschäft geht, wollen die Kassen nicht nur den billigsten Anbieter. Bei der Versorgung der Versicherten sieht es in der Regel anders aus.
So gibt es bei der SBK einige Voraussetzungen für die Interessenten: Diese müssen mindestens drei Referenzen vorweisen, eine davon muss eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland mit mindestens 500.000 Versicherten sein. In den vergangenen drei Jahren müssen im Bereich der Abrechnungsprüfung jeweils mindestens 800.000 Euro umgesetzt worden sein.
Sie müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro vorweisen, genauso wie ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) und ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Anforderungen an Cloud-Dienste müssen eingehalten werden. Die Kasse behält sich Kontrollen vor.
Zum Vertrag gehört auch die Verpflichtung zum Abschluss eines Partnervertrags mit der von verschiedenen Kassen gegründeten IT-Firma Bitmarck.