In zweiter Instanz gescheitert

Lunapharm verliert erneut

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Berlin -

Die Brandenburger Arzneimittelfirma Lunapharm darf weiterhin weder Arzneimittel herstellen noch damit handeln. Das Unternehmen unterlag vor Gericht auch in zweiter Instanz gegen die Arzneimittelaufsicht.

Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam sei zurückgewiesen worden, teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag mit. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hatte Anfang 2019 Lunapharm die Herstellung von Arzneimitteln und den Handel damit verboten. Die Geschäftsführerin habe nicht die erforderliche Zuverlässigkeit, hieß es. Mehrere Jahre lang seien Arzneimittel von einer griechischen Apotheke bezogen worden, die nicht zum Großhandel berechtigt gewesen sei. Zudem sei mit einem Arzneimittel zur Behandlung von Brustkrebs in italienischer Aufmachung gehandelt worden, obwohl ein legaler Bezug dieses Mittels aus Italien nicht möglich gewesen sei. Beim Bezug von Medikamenten von einem zypriotischen Unternehmen habe sie Vertriebswege verschleiert.

Das Oberverwaltungsgericht sah die erhobenen Vorwürfe bei summarischer Prüfung bestätigt, hieß es. Es sei nicht auszuschließen, dass die Aktivitäten fortgesetzt würden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung überwiege vor dem privaten wirtschaftlichen Interesse.

Der Skandal um illegalen Handel mit Krebsmedikamenten war nach einem Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ im Juli 2018 bekannt geworden. Die damalige Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste im August 2018 zurücktreten, weil das Landesgesundheitsamt angeblich trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht eingeschritten sein soll.

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