Bürgertests

Lucha: Kein Land übernimmt 3 Euro

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Berlin -

Wer nicht zu einer Risikogruppe gehört, muss für einen anlassbezogenen Bürgertest ab 1. Juli eine Eigenbeteiligung von 3 Euro leisten. Eine Übernahme der Kosten durch die Länder wird es nicht geben, wie der baden-württembergische Ressortchef Manfred Lucha (Grüne) erklärte.

Baden-Württemberg werde die Eigenbeteiligung von drei Euro nicht übernehmen – und auch kein anderes Bundesland, so Lucha. „Es gibt eine ganz klare Verabredung, dass der Bund zuständig ist für die Bürgertests und die Länder für die Ausstattung etwa der Schulen.“ Absagen kamen entsprechend auch bereits aus Hessen und Thüringen. Alles andere wäre ein Eingeständnis, dass man sich doch an den Kosten beteiligen kann.

Er gehe davon aus, dass zwar keine neuen Teststellen zugelassen würden, die bisherigen Betreiber aber unter Beachtung der neuen Meldepflichten weiter tätig bleiben dürften, so Lucha.

Allerdings hat trotz der Eigenbeteiligung nicht jeder Bürger und jede Bürgerin einen Anspruch auf einen Bürgertest. Vielmehr ist eine Risikoexposition die Voraussetzung, die man durch eine Selbsterklärung belegen muss. Wie kann da Missbrauch verhindert werden? Dazu wollte Lucha sich nicht äußern: Es sei Aufgabe des Bundesgesundheitsministers, dies unbürokratisch umzusetzen. „Das ist nicht unsere Aufgabe.“ Die Länder warteten auf entsprechende Vorschläge. „Er hat ja noch zwei Tage.“

Als Anlass gelten laut Entwurf:

  • Freizeitveranstaltungen: Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen.
  • Besuche: Personen, die am selbem Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person mit chronischen Erkrankungen besuchen.
  • Rote CWA: Personen, die durch die CWA des RKI eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben.
  • Kontaktpersonen: Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben.

Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Apotheke oder der Teststelle nachgewiesen werden. Wie bereits in der vierwöchigen Übergangsphase im vergangenen Herbst kann es hier unter Umständen zu Problemen kommen, da Kinder beispielsweise keinen Pass haben. Im Testzentrum muss ein amtlicher Lichtbildausweis zum „Nachweis der Identität der getesteten Person“ vorgelegt werden, bei Minderjährigen wird ein „sonstiger amtlicher Lichtbildausweis“ gefordert.

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