Westfalen-Lippe

Kammer: 400 Euro für Zyto-Zertifikat

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Berlin -

Als Konsequenz aus dem „Zyto-Skandal“ von Bottrop will die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) die Arbeit der Zyto-Apotheken des Kammerbezirks genauer unter die Lupe nehmen: Bei den Prüfungen soll die Dokumentation des Warenflusses bei der Herstellung von Parenteralia im Rahmen der onkologischen Versorgung im Fokus stehen. Mit einem neuen Zertifikat sollen die Zyto-Apotheken ihre ordnungsgemäße Arbeit gegenüber den Prüfern dokumentieren können. Das Zertifikat ist freiwillig, kann alle zwei Jahre erneuert werden und kostet 400 Euro. Beschlossen werden soll der Vorschlag des AKW-Vorstandes um Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening von der Kammerversammlung.  

Der sogenannte „Zyto-Skandal“ in Bottrop im Jahr 2016 habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Versorgung mit Zytostatika nachhaltig beschädigt, heißt es im Antrag zur Kammerversammlung: „Zum Wiederaufbau und zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die zytostatikaherstellenden Apotheken hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ein Verfahren entwickelt, mit dem die Plausibilität der Dokumentation des Warenflusses bei der Herstellung von Parenteralia im Rahmen der onkologischen Versorgung festgestellt werden kann. Dies dient gleichermaßen der Qualitätssicherung.“

Dazu soll eine neue Satzung zum Erwerb dieses Testats eingeführt werden. Betreibern von zytostatikaherstellenden Apotheken werde damit die Möglichkeit eröffnet, „freiwillig ein solches Testat zu erwerben“. Im Rahmen des Verfahrens erfolge eine Prüfung der Dokumentation des Warenflusses durch sachkundige Fachprüfer, die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe bestellt werden. Das Testat stelle abschließend fest, ob eine Plausibilität gegeben sei oder nicht. Es erstrecke sich allerdings nur auf die im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen und sei nicht allgemeinverbindlich.

Auf Grundlage der neuen Satzung könne der Vorstand der AKWL eine Richtlinie erlassen, die den Ablauf und die organisatorische Durchführung der Plausibilitätsprüfung gestalte und Vorgaben zu den organisatorischen Maßnahmen mache, auf deren Grundlage die Prüfung durchgeführt werde, so der Antrag.

In der Präambel der Satzung heißt es: Eine gesetzliche Aufgabe der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sei es, die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu fördern und zu betreiben sowie Zertifizierungen vorzunehmen. Ein Antrag auf Erteilung des Testats kann laut Vorschlag alle zwei Jahre bei der AKWL gestellt werden. Antragsbefugt sind die Betreiber, Pächter und der Verwalter von Apotheken sowie die Apothekenleiter von Krankenhausapotheken.

Die Prüfung der Dokumentation des Warenflusses sei eine Plausibilitätsprüfung, die stichprobenartig und nicht repräsentativ erfolge. Die Prüfung habe sich auf Dokumentationen zu beziehen, die nicht jünger als drei Monate seien. Prüfungen würden durch sachkundige Fachprüfer durchgeführt. Es sei sicherzustellen, dass ein Fachprüfer dieselbe Apotheke nicht häufiger als zweimal hintereinander prüfe. Die Prüfungen sollen möglichst zeitnah nach Antragstellung erfolgen. Die Prüfer werden von der AKWL benannt. Auf Grundlage des Prüfberichtes vergibt der Vorstand der AKWL das Zertifikat. Eine Kopie des Testats erhält die für den Antragsteller zuständige Apothekenaufsichtsbehörde.

 

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