Verteidigung und Infrastruktur

Finanzpaket passiert den Bundestag

, Uhr aktualisiert am 18.03.2025 17:09 Uhr
Berlin -

Der Bundestag hat heute über das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur entschieden. Union und SPD können aufatmen: Die für eine Grundgesetzänderung nötige Zweidrittelmehrheit wurde erreicht. Union und SPD hatten sich vergangenen Freitag noch mit den Grünen auf eine Einigung verständigt.

Ein Meilenstein für die voraussichtlich nächste Regierungskoalition aus Union und SPD ist erreicht: Das Finanzpaket wurde heute angenommen. Für beide Parteien ist das Paket essenziell, da es die finanzielle und politische Handlungsfähigkeit in einer wirtschaftlich und sicherheitspolitisch angespannten Lage sichert – eine Grundvoraussetzung für das angestrebte Regierungsbündnis. Insgesamt haben 720 Abgeordnete abgestimmt. 513 stimmten mit Ja, 207 mit Nein, Enthaltungen gab es keine. Erforderlich wären mindestens 489 Stimmen gewesen. Nun muss am Freitag noch der Bundesrat dem Finanzpaket von Union und SPD zustimmen.

Ein Änderungsantrag der FDP zu einem Bundeswehr-Sondervermögen als Alternative zur Lockerung der Schuldenbremse wurde abgelehnt.

Geld für Verteidigung und Infrastruktur

Bei dem Gesetzespaket geht es um eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz, die vereinfacht gesagt vorschreibt, dass Bund und Länder ohne zusätzliche Kredite mit dem Geld auskommen müssen, was sie einnehmen. Wegen der schwächelnden Wirtschaft und der internationalen Lage – Stichwort Ukraine – sollen hier nun Ausnahmen geschaffen werden: Für Verteidigungsausgaben, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen unbegrenzte Kredite möglich werden, und für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, wie in Schienen, Brücken, Straßen und auch Krankenhäuser, wird ein 500-Milliarden-Euro Sondervermögen eingerichtet, das mit Krediten gefüttert wird.

Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz

Die Grünen, deren Zustimmung für die erforderliche Zweidrittelmehrheit nötig war, hatten hinein verhandelt, dass die Mittel aber auch „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ verwendet werden können. So soll es im Grundgesetz, Artikel 143h, künftig stehen. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Lob von den Kassen

Die Entscheidung stößt auch bei den Krankenkassen auf Zustimmung. „Gerade im Hinblick auf unsere veraltete Krankenhauslandschaft war es höchste Zeit, die Fesseln der Schuldenbremse zu lösen“, lobt Dr. Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, den Schritt. Mit dem geplante Sondervermögen Infrastruktur gebe es jetzt die Möglichkeit, den Transformationsfonds zur Modernisierung der deutschen Kliniken aus Steuern zu finanzieren.

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