Sozialsysteme

EuGH: Staat darf Krankenkassen stützen

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Berlin -

Krankenkassen können in der EU rechtmäßig mit öffentlichen Geldern unterstützt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in letzter Instanz einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission. Mit diesem war bereits 2014 konstatiert worden, dass unter der Kontrolle des Staates tätige Krankenversicherungsträger in der Slowakei nicht unter die unionsrechtlichen Beihilfevorschriften fallen.

Grundlage des Urteil ist laut EuGH die Einschätzung, dass das slowakische gesetzliche Krankenversicherungssystem ein soziales Ziel verfolgt und das Solidaritätsprinzip unter staatlicher Kontrolle umsetzt. Die Tätigkeit der Krankenkassen könne damit zu Recht als „nichtwirtschaftlicher Natur“ bezeichnet werden.

Richter des dem EuGH untergeordneten EU-Gerichts waren in dem Fall 2018 zunächst zu einer anderen Entscheidung gekommen. Mit dem Urteil vom Donnerstag ist der Rechtsstreit nun aber endgültig entschieden. Er war von einem privaten slowakischen Krankenversicherungsträger angestrengt worden, der Staatshilfen für zwei andere Träger als nicht rechtmäßig ansah.

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