Bis zum 4. März dieses Jahres hatten die EU-Mitgliedstaaten eigentlich Zeit, die Änderungen des EU-Parlaments und des Rates hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers umzusetzen und der EU-Kommission die Umsetzung im Wortlaut mitzuteilen. Doch insgesamt acht Länder kamen der Anforderung nicht nach – darunter auch Deutschland. Die Brüsseler Behörde fordert die Betroffenen nun zur Umsetzung binnen zwei Monaten auf, andernfalls drohen weitere Verfahrensschritte.
Mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben habe man Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten eingeleitet, weil diese es versäumt hätten, Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht mitzuteilen, erklärte die Kommission. Die Umsetzungsfrist endete am 4. März 2026.
Die Richtlinie war am 4. März 2024 beschlossen worden. Mit ihr sollten die Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers aktualisiert werden, um sie an den „allgemein anerkannten wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“ anzupassen. Mit der Aktualisierung seien auf EU-Ebene neue Anforderungen an die Ausbildung eingeführt oder existierende Anforderungen weiterentwickelt worden. Dies betreffe Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste, digitale Technologien, Immunologie, regenerative Medizin, Zahnheilkunde, Biopharmazie, Biotechnologie, Genetik und Pharmakogenomik.
„Bis dato haben Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Malta, Österreich und Portugal es versäumt, der Kommission ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften in ihr nationales Recht mitzuteilen. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten“, fordert die Brüsseler Behörde.
Laut aktualisierter Richtlinie muss die Ausbildung des Apothekers gewährleisten, dass angehende Apotheker:innen über folgende Kompetenzen verfügen:
Das Ausbildungsprogramm für Apotheker muss laut Richtlinie folgende Fächer umfassen:
Die Aufteilung in theoretische und praktische Ausbildung müsse zudem der Theorie in jedem Fach einen hinreichenden Platz lassen, um den Hochschulcharakter der Ausbildung zu wahren.
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