Am 10. und 11. Juni haben sich die Gesundheitsminister:innen und Gesundheitssenator:innen der Bundesländer in Hannover zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) getroffen. Die Apotheken spielten an den zwei Tagen eine untergeordnete Rolle. Einen Beschluss fassten die Bundesländer allerdings: Mit der Weiterentwicklung der heilberuflichen Kompetenzen sei eine Novellierung der Approbationsordnung notwendig. Die Länder forderten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, diese schnellstmöglich voranzutreiben.
Einstimmig haben die Gesundheitsminister:innen und Senator:innen der Länder den Antrag „Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)“ aus Niedersachsen auf der diesjährigen GMK beschlossen.
Die Länder begrüßen ausdrücklich, dass laut Koalitionsvertrag die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker:innen weiterentwickelt werden sollen. „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen es als notwendig an, dass zu diesem Zwecke eine Novellierung der Approbationsordnung erforderlich ist, welche den geänderten Anforderungen an das Berufsbild der Apothekerin und des Apothekers Rechnung trägt und bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diesen Prozess schnellstmöglich voranzutreiben“, lautet die Forderung der Länder.
Die Länder begründen ihre Forderung in erster Linie mit dem stark veränderten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich in der Apotheke. Während früher ein Tätigkeitsschwerpunkt auf der Herstellung von Arzneimitteln und der zugehörigen Prüfung der benötigten Ausgangsstoffe gelegen habe, werde die Arzneimittelversorgung der Patient:innen heute zum überwiegenden Teil durch die Abgabe industriell hergestellter Fertigarzneimittel sichergestellt. Durch den technischen Fortschritt und die Verfügbarkeit relativ günstiger Nahinfrarotspektrometer (NIR) würden zudem auch in öffentlichen Apotheken anstelle der klassischen nasschemischen Nachweise bereits vielfach instrumentelle Verfahren zur Analyse von Ausgangsstoffen eingesetzt.
Mit der Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) im Jahr 2022 sowie der Ermöglichung von Impfungen gegen Grippe und Covid sei das Tätigkeitsfeld der Apotheker:innen darüber hinaus deutlich erweitert worden.
„Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung ist zudem vorgesehen, das heilberufliche Profil des Apothekerberufs weiter auszubauen – etwa durch eine Ausweitung der Impfmöglichkeiten, eine stärkere Einbindung in die Prävention oder die Schaffung von Abgabemöglichkeiten rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Anordnung bei dringenden Bedarfen chronisch kranker Patientinnen und Patienten oder grundsätzlich unkomplizierten Erkrankungen. Dieser Entwicklung sollten auch die im Studium vermittelten Inhalte Rechnung tragen“, heißt es in der Begründung.
Darüber hinaus verweisen die Länder auch auf eine neue EU-Regelung: „Die Europäische Kommission hat die Mindestanforderungen an die Apothekerausbildung aktualisiert und einen delegierten Rechtsakt erlassen, durch welchen der Anforderungskatalog an Kenntnisse und Fähigkeiten der Apothekerinnen und Apotheker umfassend ausgeweitet wurde.“
Laut EU-Neuregelung sollen Apothekerinnen und Apotheker zusätzlich angemessene Kenntnisse in folgenden Bereichen haben:
Würden die europäischen Vorgaben nicht rechtzeitig zum 4. März 2026 umgesetzt, verhalte sich Deutschland rechtswidrig. Daher betonen die Länder, dass nun schnell gehandelt werden müsse. Deutschland hatte die Frist nicht eingehalten und ist kürzlich von der Brüsseler Behörde zur Umsetzung binnen zwei Monaten aufgefordert worden. Andernfalls drohten weitere Verfahrensschritte.
Außerdem seien für Absolvent:innen aus Deutschland Nachteile auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu befürchten, warnen die Länder. Eine Novellierung und Modernisierung der AAppO, welche die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen an das Berufsbild berücksichtigt, sei daher dringend notwendig und müsse zeitnah umgesetzt werden.
Ebenfalls einstimmig haben die Gesundheitsminister:innen und Senator:innen der Länder den Antrag aus Thüringen „Bund-Länder-Kommission zur Finanzierung der Reform des Medizinstudiums“ angenommen.
„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten, eine Bund-Länder-Kommission einzurichten, die eine Fortführung der Reformziele des Masterplans Medizinstudium anstrebt und insbesondere eine Einigung über die Ausgestaltung der Finanzierung herbeiführt“, fordern die Länder.
Mit dem Masterplan Medizinstudium sei in den 2010er Jahren ein umfassendes Reformvorhaben lanciert worden, um das im Kern seit 1970 unveränderte Medizinstudium an die Bedarfe der Gesundheitsversorgung, vordringlich in den Feldern Kompetenzorientierung, Allgemeinmedizin und Digitalisierung, anzupassen.
Bereits 2019 hatten die Länder sich für eine rasche Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ und insbesondere der vorgesehenen Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ausgesprochen. Der Plan sei 2017 nach einem zweijährigen Diskussionsprozess verabschiedet worden und enthalte Maßnahmen mit Blick auf eine Änderung des Medizinstudiums und des Zulassungsverfahrens sowie der Nachwuchsgewinnung für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung. Im Rahmen von Gesprächen in einer Bund-Länder-Facharbeitsgruppe und in der Staatssekretärsarbeitsgruppe „Gesundheit und Wissenschaft“ sei es zudem gelungen, sich auf eine teilweise modifizierte Umsetzung zu verständigen und so die Kostenfolgen noch einmal deutlich zu verringern.
„Zwischen Bund und Ländern konnte im Ergebnis jedoch bisher keine Einigung über die Kostenfolgen erzielt werden. Da die Versorgung dennoch dringlich Anpassungen der Studienstruktur erfordert, etwa um den Ärztenachwuchs im ländlichen Raum sicherzustellen, bleibt der Handlungsdruck hoch. Unter anderem bestehen aktuell erhebliche Unsicherheiten für die Lehrentwicklung an den medizinischen Fakultäten.“
Auch im Koalitionsvertrag verspreche die Regierung explizit, die Ziele des Masterplans Medizinstudium weiterzutragen, und kündige eine Bund-Länder-Kommission zur Verständigung insbesondere über die Finanzierung an. Im Interesse einer baldigen Einigung solle das BMG entsprechend dem Koalitionsvertrag die Bund-Länder-Kommission kurzfristig einrichten.