Deutschland verschläft Frist für Apotheker-Ausbildung 29.05.2026 11:44 Uhr
Bis zum 4. März dieses Jahres hatten die EU-Mitgliedstaaten eigentlich Zeit, die Änderungen des EU-Parlaments und des Rates hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers umzusetzen und der EU-Kommission die Umsetzung im Wortlaut mitzuteilen. Doch insgesamt acht Länder kamen der Anforderung nicht nach – darunter auch Deutschland. Die Brüsseler Behörde fordert die Betroffenen nun zur Umsetzung binnen zwei Monaten auf, andernfalls drohen weitere Verfahrensschritte.
Mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben habe man Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten eingeleitet, weil diese es versäumt hätten, Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht mitzuteilen, erklärte die Kommission. Die Umsetzungsfrist endete am 4. März 2026.
Die Richtlinie war am 4. März 2024 beschlossen worden. Mit ihr sollten die Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers aktualisiert werden, um sie an den „allgemein anerkannten wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“ anzupassen. Mit der Aktualisierung seien auf EU-Ebene neue Anforderungen an die Ausbildung eingeführt oder existierende Anforderungen weiterentwickelt worden. Dies betreffe Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste, digitale Technologien, Immunologie, regenerative Medizin, Zahnheilkunde, Biopharmazie, Biotechnologie, Genetik und Pharmakogenomik.
„Bis dato haben Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Malta, Österreich und Portugal es versäumt, der Kommission ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften in ihr nationales Recht mitzuteilen. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten“, fordert die Brüsseler Behörde.
Änderungen der Ausbildung des Apothekers
Laut aktualisierter Richtlinie muss die Ausbildung des Apothekers gewährleisten, dass angehende Apotheker:innen über folgende Kompetenzen verfügen:
- angemessene Kenntnisse der Arzneimittel und der zur Arzneimittelherstellung verwendeten Stoffe
- angemessene Kenntnisse der pharmazeutischen Technologie und der physikalischen, chemischen, biologischen und mikrobiologischen Prüfung der Arzneimittel
- angemessene Kenntnisse des Metabolismus und der Wirkungen von Arzneimitteln und Giftstoffen sowie der Anwendung von Arzneimitteln
- angemessene Kenntnisse zur Beurteilung der die Arzneimittel betreffenden wissenschaftlichen Angaben zur Erteilung einschlägiger Informationen
- angemessene Kenntnisse der rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten
- angemessene Kenntnisse der klinischen Pharmazie und der pharmazeutischen Versorgung sowie die Fähigkeiten für ihre praktische Anwendung
- angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit und ihrer Auswirkungen auf die Gesundheitsförderung und das Krankheitsmanagement
- angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen inter- und multidisziplinäre Zusammenarbeit, berufsübergreifende Praxis und Kommunikation
- angemessene Kenntnisse auf dem Gebiet der Informationstechnologie und der digitalen Technologie und Fähigkeiten in ihrer praktischen Anwendung
Das Ausbildungsprogramm für Apotheker muss laut Richtlinie folgende Fächer umfassen:
- Botanik und Zoologie
- Physik
- Allgemeine und anorganische Chemie
- Organische Chemie
- Analytische Chemie
- Pharmazeutische Chemie, einschließlich Arzneimittelanalyse
- Allgemeine und angewandte (medizinische) Biochemie
- Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pathophysiologie
- medizinische Terminologie
- Mikrobiologie
- Pharmakologie und Pharmakotherapie
- Pharmazeutische Technologie
- Biopharmazeutische Technologie
- Toxikologie
- Pharmakognosie
- Rechtsvorschriften und gegebenenfalls Standesordnung
- Genetik und Pharmakogenomik
- Immunologie
- Klinische Pharmazie
- Pharmazeutische Versorgung
- Sozialpharmazie
- Öffentliche Gesundheit, einschließlich Epidemiologie
- Pharmazeutische Praxis
- Pharmaökonomie
Die Aufteilung in theoretische und praktische Ausbildung müsse zudem der Theorie in jedem Fach einen hinreichenden Platz lassen, um den Hochschulcharakter der Ausbildung zu wahren.