Apothekerverbände

Michels: Schulterschluss mit Weidemann

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Berlin -

Die Apothekerverbände Hessen und Westfalen-Lippe wollen gemeinsam für eine Reform der PTA-Ausbildung kämpfen: Zum Deutschen Apothekertag im September in Düsseldorf wird in einem gemeinsamen Antrag die Förderung der PTA-Schulen verlangt. In der ersten gemeinsamen Vorstandssitzung wurde außerdem ein gemeinsames Vorgehen bei Hilfsmittelverträgen und Fortbildungen vorgeschlagen.

Die PTA-Schulen in beiden Ländern verzeichnen sinkende Schülerzahlen. Die Verbandschefs Dr. Klaus Michels und Dr. Detlef Weidemann wollen die Ausbildungen in allen Apothekenberufen prüfen. Berufsbilder müssten durchlässiger werden und Mitarbeiter die Chance erhalten, durch berufsbegleitende Weiterbildung und Qualifikation im betrieblichen Alltag erweiterte Verantwortung zu übernehmen.

Außerdem wurde auf der Sitzung in Kassel besprochen, ob Inhaber, die an PTA-Nachwuchs interessiert seien, die Ausbildung finanziell unterstützen sollten. Grund sei das höhere Schulgeld. In den vergangenen Jahren seien die Beiträge wegen der wegfallenden Finanzierung beider Bundesländer stark gestiegen.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) setzt sich über einen Trägerverein für den Erhalt von PTA-Schulen ein. Zuletzt hatte das Thema zu massivem Streit zwischen Verband und Kammer geführt.

Auch das Gesetzgebungsverfahren zum Antikorruptionsgesetz wurde diskutiert: „Uns wurde die Sorge vorgetragen, dass das Gesetz missbräuchlich als Mittel des Konkurrenzkampfes genutzt werden könnte“, sagt Weidemann. „Wir werden uns soweit nötig dafür einsetzen, diese Sorge an die Politik und das Ministerium heranzutragen.“

Auch bei Verträgen wollen die Verbände künftig intensiver zusammenarbeiten. Grenzübergreifende Filialverbünde sollten Zutritt zu Lieferverträgen wie Hilfsmitteln erhalten. „Betroffenen Apotheken sollen nach dem Günstigkeitsprinzip beitreten können“, so Weidemann.

Außerdem sollten vom hessischen Verband organisierte Fortbildungen auch für Mitglieder aus Westfalen-Lippe offen stehen und umgekehrt. Auch die Notdienstregelung muss laut Weidemann im Grenzgebiet zwischen Hessen, Westfalen-Lippe und Niedersachsen überdacht werden. Dazu müssten noch die Kammern kontaktiert werden.

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