Finanzkommission

Cannabisblüten sollen Selbstzahlerleistung werden

, Uhr
Berlin -

Um die Ausgaben der Kassen zu senken, empfiehlt die Finanzkommission Gesundheit unter anderem, Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog zu streichen. Nur Extrakte und Fertigarzneimittel sollen weiterhin erstattet werden.

Seit 2017 haben Versicherte auf Grundlage des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität für die palliative Versorgung, vorausgesetzt andere Leistungen stehen nicht zur Verfügung oder eine positive Entwicklung des Krankheitsverlaufes oder schwerwiegender Symptome stehen in Aussicht.

Doch die Erstattung von Cannabis-Blüten könnte bald ein Ende haben. Aus Sicht der Finanzkommission ist die wissenschaftliche Evidenzlage zum Patientennutzen bei standardisierten Fertigarzneimitteln deutlich belastbarer als bei Cannabisblüten. Hinzukomme, dass eine Standardisierung der Blüten kaum möglich sei, da der Gehalt an THC und CBD in den Blüten natürlichen Schwankungen durch Witterungsbedingungen oder Lagerung unterliege. Zudem beeinflusse die Art des Konsums – Rauchen oder Verdampfen – die Menge der Wirkstoffaufnahme.

Geringe Evidenz

Den Blüten könne zur Behandlung von gängigen Beschwerden, wie Schmerzen, Übelkeit und Spastiken nur eine geringe Evidenz zugeschrieben werden. Zudem gehe das Rauchen mit erhöhten Risiken wie pulmonaler Belastung und Herz-Kreislauf Beschwerden und Nebenwirkungen einher.

„In einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem ist es grundsätzlich erforderlich, dass Leistungen zulasten der Versichertengemeinschaft auf einer hinreichenden evidenzbasierten Grundlage beruhen und eine nachvollziehbare therapeutische Qualität gewährleisten“, so die Kommission.

Blüten vs. Extrakt

Die Expertinnen und Experten sehen ein großes Problem in der Standardisierung der Cannabisblüten für die Therapie, da eine einheitliche und gleichmäßige Dosierung nicht möglich sei. Standardisierte Cannabis-haltige Fertigarzneimittel und Extrakte wie Öle oder Tabletten ermöglichten hingegen eine exakte Dosierung und unterlägen einem regulären Zulassungsverfahren mit indikationsspezifischer Nutzenbewertung, so die Kommission. Daher liege für zugelassene Präparate eine deutlich robustere Evidenzbasis vor.

Die seien für Cannabisblüten je Patient:in deutlich höher als die von Extrakten und Ölen, lägen jedoch unterhalb der Fertigarzneimittel Canemes und Epidyolex. Die Hälfte der jährlichen GKV-Ausgaben von etwa 200 Millionen Euro in diesem Bereich entfalle auf Blüten. „Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, dass Cannabisblüten trotz besserer Alternativen von der GKV erstattet werden.“

Die Empfehlung

„Die Kommission empfiehlt Cannabis nicht mehr in Form von getrockneten Blüten, sondern nur noch in Form von Extrakten in standardisierter Qualität, entweder durch Tropfen oder Tabletten, für die GKV-Erstattung zuzulassen.“

Demnach sollen Blüten zur Selbstzahlerleistung per Privatrezept werden. Das Ziel sei es, die medizinische Nutzung von Cannabis stärker an den Grundsätzen der evidenzbasierten und qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie auszurichten. Die Kommission rechnet mit einer geringen Substitutionsrate von 10 Prozent zu Extrakten. Daraus ergeben sich Einsparungen von etwa 130 Millionen Euro in 2027. In 2030 wären Einsparungen von etwa 180 Millionen Euro möglich.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte